29. März 2024

Kuba erlaubt mit neuem Gesetz freie Filmschaffende

Ab dem 24. September dürfen Kubas Filmschaffende auf eigene Rechnung arbeiten und Verträge abschließen (Quelle: Cubadebate)

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten „Decreto Ley 373“ hat Kubas Regierung jüngst die Tätigkeit von freien Filmschaffenden als neue Option der „Arbeit auf eigene Rechnung“ eingeführt. Hierzu werden drei neue Berufskategorien in die Liste der erlaubten Berufe des Privatsektors aufgenommen, wie das Nachrichtenportal „Cubadebate“ meldet. Die unabhängigen Produzenten können künftig sowohl von kubanischen als auch durch ausländische Unternehmen unter Vertrag genommen werden.

„Auf diesem Weg wollen wir den Künstlern einen legalen Raum schaffen und ihre Arbeit anerkennen“, erklärte der Präsident des kubanischen Instituts für Kino und Filmindustrie (ICAIC), Ramón Samada, gegenüber dem Portal. Diese werden zudem aufgefordert, ihre Verträge über Bankkonten zu unterhalten sowie sich beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit (MTSS) eine der drei neuen Lizenzen zu besorgen: Neben dem weit gefassten „Betreiber und Vermieter von Equipment für die künstlerische Produktion“ und dem Casting-Agent kam auch der Beruf des Produzenten und Hilfskraft beim Film hinzu.

Darüber hinaus sieht das neue Gesetz, welches die Wiederbelebung der kubanischen Filmproduktion zum Ziel hat, die Schaffung eines Fonds zur Entwicklung des kubanischen Kinos sowie eines Registers für unabhängige Filmschaffende vor. Dem ICAIC wird weiterhin die zentrale Aufsicht über die kubanische Filmbranche vorkommen, neu ist jedoch, dass natürliche und juristische Personen, auch außerhalb Kubas, die unabhängigen Filmcrews unter Vertrag nehmen dürfen. Die Legalisierung unabhängiger Filmproduzenten wurde auf Kuba seit dem Jahr 2013 diskutiert, als eine Reihe neu entstandener privater Kinos wieder geschlossen wurden. „Die neuen Gesetze werden binnen 60 Tagen, also am 24. September in Kraft treten“, bestätigte ICAIC-Präsident Samada.

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