29. März 2024

Kuba und USA nehmen Gespräche über Entschädigungen auf

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Am 6. August 1960 verkündete Fidel Castro beim ersten Lateinamerikanischen Jugendtreffen in Havanna das Gesetz zur Nationalisierung von Besitztümern US-amerikanischen Bürger und Unternehmen (Quelle: Granma.cu)

Havanna. Vertreter Kubas und der USA haben sich in der kubanischen Hauptstadt Havanna getroffen, um ein weiteres heikles Thema zu erörtern, das einer Annäherung entgegensteht: die bestehenden gegenseitigen Entschädigungsansprüche. Aufgrund der Bedeutung waren die Delegationen hochrangig besetzt. Die kubanische wurde von Abelardo Moreno Fernández, stellvertretender Außenminister geleitet, die der USA von Mary McLeod, Beraterin in Rechtsfragen des Außenministeriums.

Kuba erläuterte zum Auftakt der Gespräche am vergangenen Dienstag seine Forderungen an die US-Regierung für die „vielfältigen und hohen menschlichen und wirtschaftlichen Schäden“, die durch die US-Blockade seit 1962 sowie „kriminelle und subversive Aktivitäten“ entstanden sind. Die USA wiederum machen Ansprüche wegen der Nationalisierungen privater Besitztümer von US-Bürgern und Unternehmen nach der Revolution von 1959 geltend.

In der Öffentlichkeit wurden von beiden Seiten bislang verschiedene Beträge genannt, über die nun verhandelt wird: Kuba spricht, wie jüngst in der UN-Resolution, von einer Summe von 121 Milliarden US-Dollar, die USA beanspruchen 1,9 Milliarden Dollar, wobei jeweils noch Zinsen und weitere Ansprüche hinzukommen.

Am Tag der Verhandlungen wurde eine Studie der Brookings Institution veröffentlicht, in der Richard Feinberg, Professor für Internationale Politische Ökonomie in Kalifornien, aufgrund der Erfahrungen früherer Fälle vorschlägt, eine politisch inspirierte Paketlösung („Grand Bargain“) anzustreben. Hierzu würden Umschuldungsverhandlungen, Investitionserleichterungen, Unterstützung durch Weltbank und IWF und weitere Angebote an Kuba gehören. Anwälte der US-Unternehmen fordern jedoch, dass beispielsweise die US-Blockade erst nach einer Vereinbarung über die Entschädigungen aufgehoben werden solle.

Eine Einigung dürfte bei dieser komplizierten Thematik sehr schwer und langwierig werden, denn es geht zunächst um die Anerkennung der einzelnen Ansprüche, aber auch um die rechtliche und politische Gewichtung. Die US-Expertin Jane Franklin weist darauf hin, dass im Zuge der Nationalisierungen und der Agrarreform in Kuba 1959 die revolutionäre Regierung allen ausländischen Betroffenen Kompensationen angeboten hatte. Alle Staaten haben dies in Verhandlungen mit Kuba gelöst – außer die USA.

von Edgar Göll / Amerika21

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