20. April 2024

Kuba verbessert Bedingungen für private Landwirte

Kubanische Kleinbauern dürfen nun auch Viehzucht betreiben und direkt an Staatsbetriebe verkaufen (Quelle: Granma)

Mit einem neuen Maßnahmenpaket will Kubas Regierung die Produktion von Lebensmitteln ankurbeln und neue Anreize für private Landwirte setzen. Diese können nun über die bisherigen Vermarktungsoptionen hinaus auch Verträge mit Staatsbetrieben abschließen, zudem wurde die anfängliche Laufzeit für Felder zum Nießbrauch von 10 auf 20 Jahre verdoppelt. Auch Viehzucht ist jetzt erlaubt. Seit 2008 wurden auf Kuba mehr als 1,2 Millionen Hektar an private Kleinbauern zum Nießbrauch übergeben, etwa 20 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche.

Seit Beginn der Initiative zur Übergabe ungenutzten Landes zum Nießbrauch erlebte das Gesetz bereits mehrere Korrekturen. 2012 wurde beispielsweise erst die Errichtung von Häusern und Wirtschaftsgebäuden auf den Flächen erlaubt, die sich nicht selten in wenig erschlossenen Gegenden befinden. Mittlerweile gibt es im Rahmen des Programms mehr als 151.000 Neubauern, die sich hauptsächlich der Lebensmittel- und Tierfutterproduktion widmen.

Noch immer sind rund 894.000 Hektar an landwirtschaftlichen Böden auf Kuba ungenutzt, allerdings melden sich heute nur noch wenige Anwärter auf ein Stück Land. Die Filetestücke sind heute alle schon vergeben: „Es gibt praktisch keine Flächen erster und zweiter Qualität mehr. Die übrigen Flächen sind wenig produktiv, mit starkem Marabú-Bewachs [ein invasiver Dornbusch, der unbearbeitete Böden bedeckt], es gibt Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung und viele der Böden sind fernab der Dörfer und der Basisinfrastruktur“, sagte ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums gegenüber der Tageszeitung „Granma„.

Aus diesem Grund wurden neue Anreize geschaffen, um die Übergabe weniger produktiver Böden zu beschleunigen. So sollen Neuanwärter in Zukunft mindestens 26,84 statt bisher 13,42 Hektar erhalten, die vor einigen Jahren erhöhte Obergrenze bleibt bei 67 Hektar. Das bestehende Programm zur Vergabe von Krediten und zur Verbesserung der Böden soll ausgedehnt werden. Zudem dürfen die privaten Kleinbauern nun auch Viehzucht betreiben, so lange sie das benötigte Futter selbst anbauen. In der Vergangenheit wurden auch einige Probleme entdeckt, die nun korrigiert werden sollen. So wurden beispielsweise mancherorts die übergebenen Flächen gar nicht genutzt. In der Neuregelung wurde nun klar gestellt, dass die Landwirte das Land direkt und persönlich bearbeiten müssen – ansonsten droht der Entzug der Nießbrauchsrechte.

Dass die Bauern nun direkt Verträge mit Staatsbetrieben abschließen können, dürfte für viele eine willkommene Neuerung sein. Bisher war der Verkauf ihrer Produkte lediglich über die verschiedenen Landwirtschaftskooperativen (UBPC, CPA, etc.) und ausgewählte Betriebe des staatlichen Tourismussektors möglich. Nun können sie auch Verträge mit lokalen Lebensmittelproduzenten und anderen Staatsbetrieben abschließen, um diese direkt zu beliefern. Auch können die Bauern nun Teil eines Unternehmens oder einer Kooperative werden. Dies soll neben der Lebensmittelindustrie auch staatliche Forstbetriebe und Firmen der Zuckerindustrie ansprechen. „Wir arbeiten permanent an der Perfektionierung der Landwirtschaftspolitik, um die gute Nutzung und Bearbeitung der Böden zu gewährleisten“, sagte der zuständige Funktionär Osvaldo Gutiérrez vom kubanischen Landwirtschaftsministerium.

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