29. März 2024

Mehr Land für Kleinbauern

Kubas private Kleinbauern können künftig mehr Land pachten und eigenes Vieh halten (Quelle: Granma)

Kubas Kleinbauern können künftig doppelt so viel Land vom Staat pachten wie bisher. Mit einem neuen Gesetz wurde die Vertragsdauer auf 20 Jahre verdoppelt, während nun 26,8 statt bisher 13,4 Hektar zum Nießbrauch übergeben werden können. Zudem dürfen private Bauern auf den Flächen eigenes Vieh zu kommerziellen Zwecken halten, welche in diesem Fall auf bis zu 67 Hektar erweitert werden können.

Damit will Kubas Regierung die Landwirtschaft auf der Insel ankurbeln, welche noch immer lediglich rund 20 Prozent der benötigten Lebensmittel herstellen kann. Mehr als 80 Prozent des kubanischen Farmlandes gehört dem Staat, viele Böden werden jedoch nur wenig produktiv bearbeitet. Das Land muss jedes Jahr rund zwei Mrd. US-Dollar für Lebensmittelimporte ausgeben. Aus diesem Grund begann die Regierung im Jahr 2008, brachliegende Flächen an private Kleinbauern zu verpachten. Seitdem wurden inzwischen 2,1 Millionen Hektar an 289.000 Bauern und Kooperativen vergeben.

Mit der jetzigen Neuerung können die Verträge statt wie bisher 10 nun direkt 20 Jahre lang laufen, mit der Option einer Verlängerung. Kooperativen dürfen jetzt sogar unbefristet Land vom Staat pachten. Viele der bisherigen Restriktionen für private Kleinbauern werden dabei aufgeweicht: so dürfen diese künftig bis zu 3 Prozent der Fläche bebauen (statt bisher 1 Prozent) und bei jeder landwirtschaftlichen Firma (auch Zuckermühlen und Forstbetriebe) unter Vertrag gehen. Vorher war lediglich ein Anschluss an die Genossenschaft möglich.

Eine wichtige Neuerung ist zudem, dass die Kleinbauern künftig auch eigenes Vieh auf dem vom Staat gepachteten Land halten dürfen. Bisher war dies den Genossenschaften vorbehalten. Diese Flächen dürfen bis zu  67 Hektar umfassen, allerdings unter der Bedingung, dass auch entsprechende Futtermittel angebaut werden. Darüber hinaus soll die Vergabe von weiteren neuen Flächen an Kleinbauern beschleunigt werden. Viele der in Frage kommenden Gebiete sind bisher in lokale Entwicklungsprogramme eingebunden und daher für die Pacht gesperrt, was sich nun ändern soll.

Mit der neuen Möglichkeit für private Kleinbauern, Vieh auch auf vom Staat gepachteten Land zu kommerziellen Zwecken zu halten, soll die Fleischproduktion im nicht-staatlichen Sektor massiv zunehmen. Darüber hinaus wurden auch die Bedingungen des Nießbrauchs präzisiert: auch wenn die Bauern Mitarbeiter einstellen dürfen, müssen sie das Land vor allem selbst bearbeiten. Die Nießbrauchrechte sind nicht übertragbar und an die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen mit dem Staat gebunden. Bauern die lediglich Subsistenzwirtschaft betreiben müssen künftig jedoch keine Verträge mehr mit dem Staat abschließen.

Zudem werden alle Landarbeiter künftig Sozialabgaben bezahlen, insofern sie nicht parallel dazu weiterhin im staatlichen Renten- und Sozialfonds gemeldet sind. Das neue Gesetz, welches das bisherige „Ley 300“ ablösen wird, wurde am 6. August veröffentlicht und soll innerhalb von 60 Tagen in Kraft treten. Es ist die umfassendste Neuregelung der Verpachtung von Land seit der letzten Reform im Jahr 2012.

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