19. April 2024

Kuba veröffentlicht finalen Text der neuen Verfassung (+ PDF)

Am gestrigen Samstag wurde auf Kuba die endgültige Fassung der neuen Verfassung publiziert, über die am 24. Februar in einem Referendum abgestimmt werden soll. Zuvor wurde der im Juli 2018 veröffentlichte Entwurf im Rahmen einer breiten Volksaussprache diskutiert, an der sich rund 9 Millionen Kubanerinnern und Kubaner beteiligten. Mehr als 60 Prozent des Textes erfuhren in der Folge Änderungen.

Ende Dezember beriet schließlich die kubanische Nationalversammlung nochmals über die Ergebnisse der Volksaussprache und beschloss die finale Textfassung, welche nun veröffentlicht wurde. 134 Artikel der 224 des ersten Entwurfs wurden in der Folge modifiziert, 5 neue kamen hinzu und 87 behielten ihre Formulierung. Auch die Gliederung der einzelnen Artikel wurde neu arrangiert, so dass sich die Artikelnummern verändert haben. Nachfolgend sollen einige der ausgewählte Änderungen vorgestellt werden:

  • Mit mehr als 192.000 vorgebrachten Meinungen war das Konzept der Ehe das auf Kuba am stärksten diskutierte Thema. Wurde die Ehe im Entwurf als „zwischen zwei Personen, mit dem Ziel, gemeinsames Leben zu schaffen“ definiert (Art. 68), heißt es in der endgültigen Fassung (Art 82): „Die Ehe ist eine soziale und rechtliche Institution. Sie ist eine der Organisationsformen der Familien. Sie gründet sich auf dem freien Einverständnis und den gleichen Rechten, Pflichten und rechtlichen Möglichkeiten der Partner. Das Gesetz definiert ihre weitere Form und deren Auswirkungen. Darüber hinaus wird die stabile und singuläre Partnerschaft […] anerkannt.“ Die genaue rechtliche Ausgestaltung soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verfassung durch eine Novellierung des Familiengesetzbuchs festgelegt werden, in der Fragen wie die Einführung der „Ehe für alle“, sowie von eingetragenen Lebenspartnerschaften berücksichtigt werden. Im Vorfeld soll ebenfalls eine Volksaussprache über das Gesetz geführt werden.
  • Der im Entwurf fehlende Bezug zum Kommunismus kehrte nicht nur in die Präambel, sondern auch in den Artikel 5 zurück, welcher die führende Rolle der Partei festschreibt. Dieser lautet nun (Neuerungen in grün): „Die Kommunistische Partei Kubas, alleinig [único], martianisch, fidelistisch, marxistisch und leninistisch [vorher: marxistisch-leninistisch], organisierte Avantgarde der kubanischen Nation, ihren demokratischen Charakter und die direkte Verbindung mit dem Volk erhaltend, ist die führende politische Kraft von Gesellschaft und Staat. Sie organisiert und orientiert die gemeinsamen Anstrengungen auf den Aufbau des Sozialismus und das Voranschreiten bis zur kommunistischen Gesellschaft. Sie arbeitet zum Erhalt und Stärkung der patriotischen Einheit der Kubaner und zur Entwicklung ethischer, moralischer und ziviler Werte.“
    In der Präambel wird sich nun explizit auf die Ideen von Martí, Fidel, Marx, Engels und Lenin sowie auf die „revolutionären Bewegungen; marxistische und leninistische“ bezogen. Wieder hinzugekommen ist außerdem der bereits in der aktuellen Verfassung vorhandene Bezug zum proletarischen Internationalismus.
  • Kuba wird nun explizit als laizistischer Staat definiert (Art. 15): „Der Staat anerkennt, respektiert und garantiert die religiöse Freiheit. Der kubanische Staat ist laizistisch. In der kubanischen Republik sind die religiösen Institutionen und Bruderschaften vom Staat getrennt und verfügen alle über die selben Rechte und Pflichten. Die verschiedenen Glaubensbekenntnisse und Religionen genießen gleiche Berücksichtigung.“
  • Neben dem bereits 1992 verankerten Umweltschutz wird in Artikel 16 f) auch explizit die Bekämpfung des Klimawandels als Staatsziel formuliert. Kuba dürfte damit eines der ersten Länder sein, welches den Klimawandel in der Verfassung berücksichtigt.
  • Thema Wirtschaft. Kubas Wirtschaftssystem wird jetzt in Art. 18 folgendermaßen definiert: „In der kubanischen Republik herrscht ein sozialistisches Wirtschaftssystem basierend auf dem [vorher: sozialistischen] Volkseigentum der grundlegenden Produktionsmittel als vorherrschende Eigentumsform sowie der geplanten Leitung der Wirtschaft, die den Markt im gesellschaftlichen Interesses berücksichtigt, ihn reguliert und kontrolliert.“ Bemerkenswert ist hier, dass erstmals seit der kubanischen Revolution die Funktion des Marktes (Art. 18), des Privateigentums (Art. 22) und die Rolle ausländischer Direktinvestitionen (Art. 28) explizit in der Verfassung erwähnt werden. Auch die Rolle von Wissenschaft und Technologie in der Entwicklung der Wirtschaft (Art. 21) fand erstmals Eingang in den Text.
  • In Artikel 19 wird über den strategischen Charakter der Planung weiter ausgeführt: „Der Staat leitet, reguliert und kontrolliert die wirtschaftliche Aktivität in Übereinstimmung mit den nationalen, territorialen, kollektiven und individuellen Interessen zum Nutzen der Gesellschaft. Die sozialistische Planung stellt die zentrale Komponente des Systems der Leitung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dar. Ihre wesentliche Funktion ist es, die strategische Entwicklung voranzutreiben und zu leiten sowie dabei die relevanten Gleichgewichte zwischen Ressourcen und Bedürfnissen zu antizipieren.“
  • Der erste Entwurf hat 6 verschiedene Formen von Eigentum anerkannt, in der finalen Fassung kam das Vereinseigentum hinzu und die Reihenfolge änderte sich wie folgt: a) sozialistisches Volkseigentum b) genossenschaftliches Eigentum c) Eigentum der politischen und Massenorganisationen d) Privateigentum [die Definition wurde im finalen Text präzisiert: dieses kann sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, die sowohl kubanische Bürger als auch Ausländer sein können zukommen und hat eine ergänzende (komplementäre) Funktion in der Wirtschaft zu erfüllen] e) gemischtes Eigentum [welches sich aus verschiedenen Eigentumsformen zusammensetzt] f) Eigentum von Institutionen und Vereinen g) persönliches Eigentum.
  • Ebenfalls kontrovers diskutiert wurde der Artikel über die Konzentration von Eigentum. Im ursprünglichen Artikel 22 heißt es: „Der Staat reguliert, dass keine Konzentration von Eigentum bei natürlichen oder juristischen, nicht-staatlichen Personen existiert, um die mit den sozialistischen Werten von Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit vereinbaren Grenzen einzuhalten.“
    Im finalen Text heißt es nun (Art. 30): „Die Konzentration von Eigentum bei natürlichen oder juristischen, nicht-staatlichen Personen wird vom Staat reguliert, der darüber hinaus eine immer gerechtere Verteilung des Reichtums garantiert, um die mit den sozialistischen Werten von Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit vereinbaren Grenzen einzuhalten.“
  • Die vorherrschende Rolle der Planung und des sozialistischen Staatsbetriebs wird auch im finalen Text weiter beibehalten, allerdings genießen diese im Unterschied zur 1976er Verfassung heute Autonomie in der Verwaltung, womit der in den letzten Jahren erfolgten Gründung von staatlichen Unternehmensgruppen (OSDEs), welche die Ministerien bei der direkten Steuerung der Wirtschaft ablösten, Rechnung getragen wird. Art. 27 führt aus: „Das sozialistische Staatsunternehmen ist Hauptgegenstand der nationalen Ökonomie. Es verfügt über Autonomie in seinem Management und seiner Verwaltung; übt die wichtigste Rolle bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen aus und kommt seinen sozialen Verpflichtungen nach.“
    Neu hinzu kam Artikel 20, der die Beteiligung der Arbeiter an der Planung regelt: „Die Arbeiter beteiligen sich an den Planungsprozessen, an der Regulierung, Verwaltung und Kontrolle der Wirtschaft. Das Gesetz reguliert die Beteiligung der Arbeitskollektive im Management und der Verwaltung der staatlichen Unternehmenseinheiten sowie den vom Staat budgetierten Einrichtungen.“
  • Die neue Verfassung führt die doppelte Staatsbürgerschaft ein, wie Art. 36 klarstellt: „Der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft impliziert nicht den Verlust der kubanischen Staatsangehörigkeit.“ Wer noch eine andere als die kubanische Staatsangehörigkeiten besitzt wird auf kubanischem Territorium, wie bisher auch, immer als kubanischer Bürger behandelt.
  • Der finale Text führt erstmals das Konzept der menschlichen Würde ein und stellt dieses den Grundrechten voran. Artikel 40 ist neu hinzugekommen: „Die menschliche Würde ist der oberste Wert, der die Anerkennung und Ausübung der in der Verfassung verankerten Rechte und Pflichten, der Verträge und Gesetze, stützt. Der Grundrechtekatalog, welcher im finalen Text nochmals neu gegliedert und präzisiert wurde, wird gegenüber der heute gültigen Verfassung deutlich erweitert. So findet die Unschuldsvermutung genauso wie das Konzept des Habeus Corpus Eingang in die Verfassung (Art. 95f.). Damit werden Bürger vor illegaler Freiheitsberaubung während laufender Ermittlungen geschützt. Auch das Recht auf Einsicht in die eigenen Daten, welche in öffentlichen Archiven und Datenbanken gespeichert sind, hat es vom Entwurf in den finalen Text geschafft. Zudem wurde die Pflicht eines einfachen Zugangs zur Gerichtsbarkeit, die Rechte der Angeklagten vor Gericht sowie eine genaue Auskunftspflicht der Institutionen verankert.
  • Der Verbraucherschutz (Art. 89), ein Thema welches erstmals Eingang in die Verfassung findet, wurde gegenüber dem Entwurf nochmals umfassender gemacht. In dem Artikel heißt es nun: „Alle Personen genießen das Recht, qualitative Güter und Dienstleistungen zu konsumieren, die nicht gesundheitsschädlich sind, genaue und wahrhaftige Informationen über diese in Erfahrung zu bringen und in Übereinstimmung mit dem Gesetz gerecht und würdevoll behandelt zu werden.“
  • Wie bereits bekannt, wird sich mit der neuen Verfassung einiges am Staatsaufbau verändern. Das bisherige Super-Amt des „Präsidenten des Staats- und Ministerrats“ wird aufgeteilt in das Amt des Präsidenten und das des Premierministers. Während der Präsident zugleich Staatschef ist und das Land auch nach außen hin vertritt (Art. 125ff.), fungiert der Premierminister als Vorsitzender des Ministerrats und Chef der Regierung (Art. 140ff.). Beide müssen zum Zeitpunkt ihrer ersten Wahl zwischen 35 und 60 Jahre alt sein und dürfen maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten regieren. Auf Ebene der Provinzen werden die bisherigen „ersten Sekretäre der Partei“ durch Gouverneure abgelöst. Diese werden nicht wie ursprünglich angedacht vom Präsidenten der Republik ernannt (Artikel 170 des Entwurfs), sondern sollen „auf Vorschlag des Präsidenten“ von den Delegierten der Gemeindeversammlungen gewählt werden (Artikel 175 im finalen Text). Gleichzeitig erhalten die Gemeinden (Municipios) deutlich mehr Kompetenzen als bisher. Sie dürfen autonomer über ihre Finanzen verfügen, erheben eine lokale Steuer und können selbstständig Investitionsprojekte für die Kommune voranbringen. Zudem wurde die Möglichkeit von Volksinitiativen auf kommunaler Ebene geschaffen.
  • Der nationale Rechnungshof, 2009 als oberstes Kontroll- und Wirtschaftsprüfungsorgan geschaffen, erlangt nun erstmals Verfassungsrang (Art. 156).
  • Aufschlussreich sind auch die Übergangsbestimmungen der neuen Verfassung. Nach dem Referendum am 24. Februar tritt die neue Verfassung mit ihrer Veröffentlichung in der Gesetzesgazette in Kraft, was bereits nach wenigen Tagen der Fall sein könnte. Hiernach gilt:
    • Innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten muss ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden, welches die Wahl aller Parlamente, des Präsidenten, der Gouverneure, etc. regelt. Das könnte also noch in diesem Jahr passieren.
    • 3 Monate nach Bestätigung des neuen Wahlgesetzes wählt das Parlament einen neuen Staatsrat sowie den Präsidenten und Vizepräsidenten der Republik.
    • Wiederum innerhalb von 3 Monaten nach dieser Wahl schlägt der Präsident einen Premierminister sowie die Mitglieder des Ministerrats vor, welche dann vom Parlament gewählt werden müssen.
      Darüber hinaus schlägt der Präsident im selben Zeitraum auch die Gouverneure der Provinzen vor, welche dann von den Abgeordneten der Gemeinden aus ihren Reihen gewählt werden sollen.
    • Die bisherigen Provinzparlamente, welche im Kontext der neuen Verfassung aufhören werden zu existieren, arbeiten noch so lange weiter, bis die Gouverneure und der Provinzrat ihre Arbeit aufgenommen haben.
    • Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verfassung gibt das Parlament sich selbst sowie dem Staatsrat ein neues rechtliches Regelwerk. In dieser Frist soll auch der weitere Zeitplan für die vollständige Umsetzung der neuen Verfassung beschlossen worden sein.
    • Innerhalb von 18 Monaten wird der oberste Gerichtshof die rechtlichen Neuerungen der Verfassung in Form eines neuen Gesetzes zur Arbeitsweise der Gerichte auf allen Ebenen umsetzen.
    • Innerhalb von zwei Jahren wird auch der Ministerrat ein neues Gesetz für seine eigene Arbeitsweise sowie die der Provinzregierungen vorlegen, über welches das Parlament dann abzustimmen hat. Auch die Gemeindeparlamente bekommen dann ihren neuen rechtlichen Rahmen.
    • Ebenfalls innerhalb von zwei Jahren soll ein neues Familiengesetz erarbeitet werden, welches ebenfalls im Rahmen einer Volksaussprache diskutiert werden wird. Dieses Gesetz verfolgt vor allem das Ziel, die genaue rechtliche Ausgestaltung der Ehe festzulegen.

Primärquellen:

Wann eine vollständige deutsche oder englische Übersetzung vorliegen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Der Entwurf sowie der finale Text liegen derzeit in spanischer Sprache als PDF vor und wird auf Kuba seit Montag zum Preis von einem Peso verkauft, wo die 16-seitige Broschüre in einer Auflage von 3,1 Millionen Exemplaren gedruckt wurde.

Neue Verfassung Kubas vom Januar 2019 (PDF, 240 KB)
Ursprünglicher Entwurf vom Juli 2018 (PDF, 3,72 MB)

  • Alte Verfassung von 1976 (mit Änderungen von 1992 und 2002, PDF)
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