Kuba hat seine Entscheidung bekannt gegeben, sich der Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen das Vorgehen Israels im Gazastreifen anzuschließen. Das kubanische Außenministerium veröffentlichte am Freitag eine Erklärung, in der es die Beteiligung an dem Fall bestätigte.
Der Schritt ziele in erster Linie darauf ab, „die Gräueltaten gegen das palästinensische Volk zu stoppen, die auf Israels unverhältnismäßige und wahllose Gewaltanwendung zurückzuführen sind“, heißt es in der Erklärung. „In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 63 des Statuts des Gerichtshofs und unter strikter Einhaltung seiner Verpflichtungen als Vertragsstaat der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wird Kuba von seinem Recht Gebrauch machen, als Drittstaat seine Auslegung der Normen der Konvention darzulegen, die Israel mit seinen Handlungen im illegal besetzten palästinensischen Gebiet des Gazastreifens eklatant verletzt hat“, so das Statement des kubanischen Außenministeriums.
Das palästinensische Außenministerium begrüßte den Schritt als „Zeichen für Kubas unerschütterliches Engagement für Gerechtigkeit und internationale Rechtsstaatlichkeit“, der die historische Freundschaft zwischen beiden Nationen unterstreiche.
Am 29. Dezember 2023 leitete Südafrika ein Verfahren gegen Israel vor dem IGH ein und berief sich dabei auf Verstöße gegen die Völkermordkonvention von 1948 in Bezug auf die Palästinenser in Gaza. Dem Beispiel Südafrikas folgend, haben sich auch andere Länder wie Chile und Spanien der Klage gegen Israel angeschlossen. Im Mai ordnete das Gericht einen Stopp der israelischen Militäroffensive in Rafah im Süden des Gazastreifens an.