4. Dezember 2024

Streit um Kubas Schulden: Havanna zum Dialog bereit, aber nicht mit „Geierfonds“

In der Auseinandersetzung um einen Teil der kubanischen Altschulden steht das sozialistische Kuba erneut im Fokus der internationalen Finanzwelt. Die Zentralbank (BNC) hat dabei am Mittwoch ihre Dialogbereitschaft bekräftigt, zugleich jedoch klargestellt, dass der in den Cayman-Inseln registrierte Investmentfonds CRF I Limited nicht als legitimer Gläubiger der kubanischen Staatsschulden anerkannt wird.

Im Zentrum des Rechtsstreits, der in Londoner Gerichtssälen geführt wird, steht eine Forderung von CRF in Höhe von 72 Millionen Euro, die sich im Wesentlichen aus Krediten aus den achtziger Jahren zusammensetzen.

Die britische Richterin Sara Cockerill hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass CRF nicht als Gläubiger des kubanischen Staates für die Eintreibung der Schulden gelte, aber die Forderung des Fonds gegen die BNC zugelassen. Infolgedessen wurde der Fall am 24. Juli 2024 erneut vor dem Berufungsgericht in London verhandelt.

In einer Stellungnahme der BNC vom 24. Juli heißt es, man habe seit Beginn des Prozesses, „den der Geierfonds vor den englischen Gerichten angestrengt hat, um ein Recht einzufordern, das ihm nicht zusteht“, betont, dass dieses Unternehmen nicht ihr Gläubiger sei und es daher keinen Grund gebe, eine solche Position zu unterstützen.

„Die kubanische Nationalbank bekräftigt erneut ihre ständige Bereitschaft zum Dialog und zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber ihren legitimen Gläubigern, was in keiner Weise mit einem Unternehmen außerhalb ihrer Finanzinstrumente verbunden ist, wie es die CRF I Limited ist“, so die Bank weiter.

Kuba, das noch nie wegen ausstehender Schulden verklagt wurde, weigert sich, CRF als Abtretungsempfänger anzuerkennen, und beschuldigt den Fonds, aggressiv Zahlungen auf gerichtlichem Wege einzutreiben, anstatt als „verantwortungsvoller Gläubiger“ zu handeln.

Sogenannte „Geierfonds“ sind dafür bekannt, problematische oder ausgefallene Kredite aufzukaufen, um dann vor internationalen Gerichten die sofortige Rückzahlung der gesamten Summe einzuklagen. Auch andere lateinamerikanische Länder wie Argentinien haben in der Vergangenheit ähnliche Klagen in oft jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ausgefochten.

Die Entwicklung dieses Falles wird von der internationalen Gemeinschaft aufmerksam verfolgt, da er einen Indikator für den Umgang mit Staatsschulden und die Praktiken von Investmentfonds darstellt. (Amerika21)

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