6. Dezember 2025

Große Änderungen: Kuba lockert Regeln für Auslandsinvestitionen

Kubas Regierung hat umfassende Lockerungen für ausländische Investoren angekündigt. Außenhandelsminister Oscar Pérez-Oliva Fraga stellte am Rande der Handelsmesse FIHAV gestern in Havanna weitgehende Schritte vor, die ein „einfacheres, agileres und transparenteres“ Geschäftsklima schaffen sollen. Unter den angekündigten Neuerungen befinden sich auch Maßnahmen, die Investoren seit Jahren einfordern.

Dollar-Geschäfte und direkte Personalauswahl

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines differenzierten Funktionsschemas für Auslandsinvestitionen. Unternehmen können künftig je nach Bedarf sowohl in nationaler Währung als auch in Devisen operieren. Diese Änderung soll Investoren dabei helfen, externe Einnahmen durch Exporte oder Verkäufe in Fremdwährung zu erzielen.

Ein zentraler Kritikpunkt ausländischer Unternehmen sind seit langer Zeit die staatlichen Vermittlungsagenturen, über die Arbeitskräfte exklusiv angestellt sein müssen. Damit wurde aus Investorensicht die Autonomie bei der Personalauswahl eingeschränkt, zudem ist das Verfahren mit höheren Lohnkosten verbunden.

Hier gibt es nun einen Paradigmenwechsel: Während die staatliche Personalvermittlung weiterhin an der Auswahl beteiligt wird, trifft der Investor die endgültige Entscheidung über eine Einstellung – die künftig auch direkt erfolgen kann. Zusätzlich können Unternehmen ihren Mitarbeitern Boni in Devisen zahlen, sofern diese aus Gewinnen stammen und über das Bankensystem abgewickelt werden.

Weniger Bürokratie und kürzere Wartezeiten

Die Regierung plant zudem eine drastische Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Anstelle der bisher erforderlichen Machbarkeitsstudien müssen Investoren künftig nur noch einen Geschäftsplan vorlegen. Die Bewertungskommission hat nur noch sieben statt bisher 15 Tage Zeit für ihre Entscheidung. Reagiert eine staatliche Stelle nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, gilt dies automatisch als Zustimmung. Damit soll der institutionellen Trägheit beim Aufgleisen von Projekten begegnet werden.

Pérez-Oliva Fraga erklärte, dass zehn der 32 in diesem Jahr genehmigten Geschäfte bereits über neue, vereinfachte Verfahren abgewickelt wurden, die direkt von Leitern staatlicher Organisationen verwaltet werden. Insgesamt haben diese neuen Geschäfte ein Investitionsvolumen von 1,1 Milliarden US-Dollar.

Neue Geschäftsmodelle

Die Neuerungen wurden am 25. November vorgestellt (Quelle: Mincex)

Im Tourismussektor führt Kuba ein neues Modell ein: Ausländische Unternehmen können Hoteleinrichtungen pachten und erhalten automatisch den Status als Auslandsinvestor mit allen Vorteilen des Investitionsgesetzes, einschließlich Außenhandelsrechten. Nach der Vertragsunterzeichnung sollen Unternehmen binnen 60 Tagen mit der Verwaltung beginnen können.

Die Regierung fördert nun erstmals auch explizit Immobiliengeschäfte mit ausländischer Finanzierung, die jedoch bestimmte Auflagen erfüllen müssen. So müssen sich die Projekte selbst tragen und Anforderungen an Vermögensschutz, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. „Wir können nicht verantwortungslos Investitionen schaffen, die hohe Energieverbraucher sind“, betonte der Minister.

Die erstmals 2021 angekündigten Kooperationen zwischen ausländischen Unternehmen und dem Privatsektor sollen „in Kürze“ möglich werden. Ein entsprechendes Gesetzesdekret wird derzeit im Staatsrat diskutiert. Der Minister erklärte, dass die Regierung die Beteiligung ausländischen Kapitals im Banken- und Finanzsektor aktiv vorantreibt, um die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Zudem sollen kleinere Sonderentwicklungszonen für spezifische Aktivitäten wie Immobilienprojekte oder Technologieparks eingerichtet werden, die mit flexibleren Sonderregelungen Wachstum anregen sollen.

Operative Erleichterungen

Ausländische Investoren können künftig ihre Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen an „alle zahlungsfähigen Wirtschaftsakteure“ als Großhändler verkaufen. Zudem dürfen sie Kraftstoffe bei Nichtverfügbarkeit selbst importieren, womit die Folgen der aktuellen Energiekrise abgefedert werden sollen.

Des Weiteren sollen nicht ausgelastete Anlagen und Fabriken ausländischen Investoren proaktiv für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb zur Verfügung gestellt werden, wobei die Einrichtungen nach einer vereinbarten Zeit an den Staat zurückfallen können.

Um die Auswirkungen der US-Sanktionen abzuschwächen, ist in der Gesetzgebung künftig zudem die Möglichkeit vorgesehen, Konten im Ausland zu eröffnen. Inwiefern damit auch die anhaltenden Liquiditätsprobleme bei Unternehmenskonten adressiert werden, ließ der Minister offen – räumte jedoch Zahlungsschwierigkeiten ein, die sich aufgrund der „schwierigen Wochen“ in Folge von Hurrikan Melissa verschärft hätten. In diesem Kontext bedankte er sich für das anhaltende Vertrauen der in Kuba vertretenen Investoren und versprach „mehr Erleichterungen und Garantien“ für diejenigen, die auf die Zukunft des Landes setzen.

Pérez-Oliva Fraga stellte klar, dass alle angekündigten Maßnahmen auch für im Ausland lebende Kubaner gelten. „Es gibt keinerlei Hindernisse oder unterschiedliche Behandlung für sie“, sagte er. Die Regierung fördere aktiv die wachsende Beteiligung von Auslandskubanern an der Entwicklung des Landes.

Weitgehende Lockerungen unter schwierigen Bedingungen

Kuba steht nach mehreren Krisenjahren noch immer vor erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Tägliche mehrstündige Stromausfälle, die anhaltende Auswanderung und der stark gefallene Peso haben das Investitionsklima auch in diesem Jahr nicht verbessert. Hinzu kommt die massive Verschärfung der US-Wirtschaftsblockade seit dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump. Mit der erneuten Einstufung der Insel als „Terrorunterstützer“ sind staatliche wie private Wirtschaftsakteure von massiven Einschränkungen betroffen. Lockerungen aus der Biden-Ära in Bezug auf Geldsendungen und Tourismus wurden gestrichen.

Die angekündigten Maßnahmen wären nach ihrer Umsetzung die weitgehendsten Lockerungen für ausländische Investoren seit Inkrafttreten des aktuellen Investitionsgesetzes im Jahr 2014. Damals wurden unter anderem 100 Prozent ausländische Unternehmen erlaubt und Steuersätze für Investoren reduziert.

Der kubanisch-amerikanische Investor Hugo Cancio, der auf der Insel unter anderem einen Online-Großmarkt betreibt, bezeichnete die Maßnahmen in einer ersten Reaktion als „positiv, notwendig und hoffnungsvoll“. Nun komme es auf eine kohärente Umsetzung an. Wie Kubas stellvertretende Außenhandelsministerin Yanet Vazquez erklärte, werde die Verfahrungsbeschleunigung kurzfristig mit einem Gesetzesdekret auf den Weg gebracht. Auch die direkte Einstellung von Arbeitskräften ohne Vermittlungsagenturen soll „als Geste gegenüber einer langjährigen Forderung des Sektors“ zügig kommen. Andere „tiefgreifendere, strukturelle Änderungen“ werden jedoch noch auf sich warten lassen: Diese sollen erst im Rahmen einer Novellierung des gesamten Investitionsgesetzes im Dezember 2026 beschlossen werden.

Das im Rahmen der FIHAV jährlich aktualisierte Investitionsportfolio (Cartera de oportunidades) umfasst heuer 426 Projekte mit einem geschätzten Investitionsvolumen von über 30 Milliarden US-Dollar, verteilt auf 13 Sektoren. Schwerpunkte sind Lebensmittelproduktion, Industrie, Tourismus und Energie, wobei im Energiesektor gezielt Erdölexploration und -förderung beworben werden. Laut jüngsten Zahlen, die auf der Messe bekannt gegeben wurden, sind derzeit 376 ausländische Unternehmen aus 40 Ländern auf der Insel tätig, 56 davon in der Sonderwirtschaftszone Mariel (ZEDM).

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