23. Januar 2026

Mehr Autonomie für Kubas Staatsunternehmen

Noch kurz vor dem Jahreswechsel hat Kuba eine weitreichende Reform der staatlichen Unternehmen verabschiedet. Das am Samstag im Amtsblatt veröffentlichte Dekret 138 (PDF) erlaubt staatlichen Betrieben erstmals flächendeckend, die Gehälter ihrer Mitarbeiter selbstständig festzulegen, ohne sich an zentrale Vorgaben halten zu müssen. Die Reform ist eine Vorstufe zu einer umfangreichen Unternehmensreform, die aufgrund der aktuellen Krise in diesem Jahr erneut verschoben wurde.

Wie das Nachrichtenportal Cubadebate berichtet, überträgt die Regelung dem Unternehmenssystem die Befugnis, die Löhne der Beschäftigten zu genehmigen. Damit entfalle die Verpflichtung, sich ausschließlich an die einheitliche Gehaltsskala und die zentral festgelegten Stellenbeschreibungen des Arbeitsministeriums zu halten. Die Maßnahme stelle eine Dezentralisierung der Befugnisse und der Personalverwaltung dar und „bringt alle wirtschaftlichen Akteure in eine vergleichbare Position, um über wesentliche Angelegenheiten zu entscheiden“, so Guillermo Sarmiento Cabañas vom Arbeitsministerium. Ziel sei es, die Produktivität und Effizienz zu steigern und dadurch den Beitrag zum Staatshaushalt zu erhöhen.

Erprobung zeigt deutliche Erfolge

Das neue Dekret macht eine Regelung zur allgemeinen Politik, die bereits seit 2021 versuchsweise angewendet wurde und laut Ministerium konkrete und nachhaltige Ergebnisse bei Produktivität, Gewinnen und Gehältern gezeigt habe.

Sarmiento führte aus, dass in den rund hundert Betrieben, die das System bereits nutzten, die durchschnittliche Produktivität um 14.000 Pesos höher lag als im Rest der Staatsunternehmen. Das Durchschnittsgehalt in diesen Firmen erreichte 9558 Pesos – mehr als 2000 Pesos über dem allgemeinen Durchschnitt. Die bisher an der Reform beteiligten Unternehmen, die etwa 45 Prozent des staatlichen Unternehmenssystems repräsentieren, erwirtschaften laut den im September erhobenen Daten mehr als 64 Prozent der Verkäufe und 71 Prozent der Gewinne des staatlichen Unternehmenssektors.

Gestaltungsspielraum mit Schutzmechanismen

Die neue Regelung ermächtigt Unternehmen, eine Gehaltsstruktur zu entwerfen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten ist. Diese umfasst die interne Gehaltsskala, die Liste der Stellen und deren Bewertungen sowie zusätzliche Zahlungen. Das System muss dabei mehrere Grundsätze berücksichtigen: Gleichheit bei Arbeiten ähnlicher Komplexität, Differenzierung nach unterschiedlichen Bedingungen und Ergebnissen, Zahlung entsprechend Menge und Qualität der Arbeit sowie Verknüpfung mit den Unternehmensergebnissen.

Neu eingeführt wurde der Grundsatz des Mindestschutzes. Dieser garantiert, dass das festgelegte Gehalt nicht unter dem nationalen Mindestlohn und auch nicht unter dem Grundgehalt liegen darf, das der Beschäftigte im Vorjahr erhielt, erläuterte Sarmiento. Dies stelle einen stärkeren Schutz dar als die vorherige Regelung.

Die Befugnis zur Genehmigung von Ausnahmen bei der Anwendung des Dekrets wurde an die Leiter der übergeordneten Unternehmensführungsorganisationen übertragen. Zudem dürfen Unternehmen die Beträge einiger Zusatzzahlungen erhöhen oder neue schaffen, die an Betriebszugehörigkeit oder besondere Kenntnisse gekoppelt sind.

Sonderregelungen für strategische Bereiche

Das Dekret sieht differenzierte Behandlungen für strategische Sektoren vor, wie die Parteizeitung Granma berichtet. Hochtechnologieunternehmen werden anhand eigener Kennzahlen ihres Geschäftsmodells gemessen, ohne sie am Wachstum des Beitrags zum Staatshaushalt zu messen.

So wird bei exportorientierten Unternehmen die Leistung anhand der Erfüllung physischer Indikatoren bewertet, um sie von Preisschwankungen auf dem Weltmarkt zu isolieren. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass das Dekret Leistungsvergütungssysteme auf alle Beschäftigten des Unternehmens ausweitet. Mindestens 30 Prozent des Lohnfonds müssen diesem Konzept entsprechen.

Unternehmen müssen gemäß dem Dekret grundsätzlich mindestens 60 Prozent ihres Gewinns (nach Steuern und Rücklagen) an den Staatshaushalt abführen. Für bestimmte Sektoren (z. B. Landwirtschaft, Energie, Transport) gilt eine reduzierte Abführung von mindestens 50 Prozent. Dieser reduzierte Satz gilt auch für Unternehmen, die 25 Prozent ihrer Gewinne in Rücklagen durch den Kauf von Staatsschulden investieren.

Partizipation und Kontrolle

Die Planung des Lohnfonds der Unternehmen darf laut Sarmiento den vereinbarten Beitrag aus der Rendite der staatlichen Investition an den Haushalt nicht verschlechtern. Wenn das Unternehmen in seinem Plan das Wachstum dieses Beitrags garantiert, kann es eine Erhöhung des Lohnfonds planen. Erfüllt es die Vorgaben nicht, wird der Lohnfonds angepasst, wobei das Grundgehalt stets geschützt bleibt.

Wie Sarmiento betonte, sei die Anwendung der neuen Regelung keine einseitige Entscheidung. Die neue Lohnordnung muss vom Leiter des Unternehmens nach Bewertung im Führungsrat und in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsorganisation genehmigt werden. Zudem muss sie in der Vollversammlung der Beschäftigten analysiert und in den Tarifvertrag aufgenommen werden, um Beteiligung und Transparenz der Beschäftigten zu gewährleisten.

Das Dekret trat mit seiner Veröffentlichung am Samstag in Kraft.

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