„Ich habe die Werkstatt und die Mechaniker, aber nicht die Ersatzteile. Und Sie von der Kleinstfirma haben die Finanzierung, um Maschinen zu reparieren, gemeinsam loszulegen und Gewinne zu teilen.“ Mit diesem Bild beschrieb Kubas Premierminister Manuel Marrero vor zwei Jahren, was ihn an der kubanischen Wirtschaft frustriert: Staatsbetriebe und private Unternehmer, die nebeneinander existieren, statt miteinander zu arbeiten. Jetzt hat der Staatsrat die rechtliche Grundlage geschaffen, um dies zu ändern.
Am 3. März wurde im kubanischen Amtsblatt (Gaceta Oficial) das Dekret 114/2025 veröffentlicht, das erstmals in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte des Landes die rechtliche Grundlage für Zusammenschlüsse zwischen staatlichen Betrieben und heimischen privaten Akteuren schafft. Der Staatsrat hatte die Norm bereits am 10. Dezember 2025 verabschiedet, sie tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
Kernstück des Gesetzes ist die Einführung der sogenannten „gemischten Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (Sociedad de Responsabilidad Limitada mixta, kurz S.R.L. mixta), eine Rechtsform, die es im kubanischen Handelsrecht bislang nicht gab. Daneben regelt das Dekret den Erwerb von Anteilen an bestehenden Privatunternehmen durch Staatsbetriebe, die Übernahme privater Firmen durch staatliche Gesellschaften sowie den Abschluss wirtschaftlicher Assoziierungsverträge, die keine neue juristische Person begründen.
Vier Jahre Verzögerung
Die Notwendigkeit einer solchen Regelung war seit Langem bekannt. Bereits das Dekret 34 von 2021, das die kubanische Staatsunternehmensordnung regelt, sah in Artikel 10.2 vor, dass sich staatliche Betriebe mit nicht-staatlichen Akteuren zusammenschließen können, um neue juristische Personen zu gründen. Die dafür nötige Durchführungsverordnung wurde jedoch nie erlassen.
Der Ökonom Omar Everleny hatte im März 2024 das Fehlen einer solchen Norm als eines der größten Hindernisse für produktive Verflechtungen zwischen staatlichem und privatem Sektor identifiziert. Premierminister Manuel Marrero hatte das Vorhaben bereits auf der Sitzung der Nationalversammlung im Dezember 2023 angekündigt und dabei die Praxis kritisiert, dass Staatsbetriebe ihre Werkstätten an Private vermieten, statt sich mit ihnen zusammenzuschließen.
Was das Gesetz ermöglicht
Als Gesellschafter auf staatlicher Seite kommen Staatsunternehmen, staatliche GmbHs, Aktiengesellschaften mit hundertprozentig kubanischem Kapital sowie haushaltsfinanzierte Einheiten mit Sonderstatus in Frage. Auf privater Seite können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Genossenschaften beteiligen.
Die Einlagen können in Geld oder Sachwerten bestehen. Die Gesellschafter legen ihre Beteiligungsquoten frei fest, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Handelt es sich allerdings um staatliche Immobilien oder immaterielle Vermögenswerte, ist eine vom Finanzministerium zertifizierte Bewertung obligatorisch.
Die neuen gemischten Gesellschaften erhalten weitreichende unternehmerische Befugnisse: Sie dürfen direkt exportieren und importieren, ihre Preise im Rahmen der Vorgaben des Finanzministeriums selbst festlegen, Gehälter bestimmen, Bankkonten führen und Niederlassungen im gesamten Land oder auch im Ausland eröffnen.
Ein bemerkenswertes Detail: Die gemischten Gesellschaften unterliegen nicht dem zentralen Wirtschaftsplan, müssen jedoch Kennzahlen von nationalem Interesse melden – etwa zu Energieträgern, Devisen oder Nahrungsmittelproduktion.
Genehmigungspflicht und bürokratische Hürden
Jede Gründung, Fusion, Aufspaltung, Übernahme oder Änderung der Gesellschafterstruktur bedarf der Genehmigung durch das Wirtschafts- und Planungsministerium. Dieses hat 30 Tage für die Prüfung, bei Einbringung von Volkseigentum verlängert sich die Frist auf 60 Tage. Das Nationale Institut für nicht-staatliche Wirtschaftsakteure (Instituto Nacional de Actores Económicos no Estatales) wird in allen Verfahren als beratendes Organ hinzugezogen.
Eine Klausel soll bürokratische Blockaden verhindern: Antwortet eine konsultierte Behörde nicht innerhalb von zehn Tagen, gilt dies als Zustimmung, und die betreffende Stelle trägt die Verantwortung für ihre Untätigkeit. Die ergänzend veröffentlichte Resolution 8/2026 des Wirtschaftsministeriums richtet eine interne Kommission unter Leitung eines Vizeministers ein, die den Minister bei der Bewertung und Genehmigung der Anträge unterstützen soll.
Für gemischte Gesellschaften, die sich in der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) westlich von Havanna ansiedeln wollen, gilt eine Ausnahme vom regulären Genehmigungsverfahren: Sie durchlaufen das dort bereits etablierte „One-Stop-Shop“-System, bei dem alle Behördengänge über eine einzige Anlaufstelle abgewickelt werden.
Autonomie mit Grenzen
Das Dekret proklamiert in Artikel 29 die „unternehmerische Autonomie“ der neuen Gesellschaften. Gleichzeitig spiegelt die Norm jene Spannung wider, die die kubanische Wirtschaftspolitik seit Jahren prägt: das Streben nach mehr produktiver Dynamik innerhalb einer zentralisierten Wirtschaftslenkung.
Wie der Ökonom Omar Everleny gegenüber dem Magazin OnCuba erklärt, verfügen gemischte Gesellschaften typischerweise über Vorteile, die rein private KMU nicht haben – etwa Zugang zu Devisen oder Exportkapazitäten. Zugleich unterlägen sie aber Preis- und Margenbeschränkungen, die nicht immer mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Geschäfts vereinbar seien.
Ausgeschlossen sind zudem Tätigkeiten im Gesundheits- und Bildungswesen sowie in Bereichen der Streitkräfte – es sei denn, es handelt sich um die Unternehmenssysteme dieser Sektoren. Auch dürfen die Gesellschaften keine zentral zugeteilten Ressourcen beanspruchen und müssen nachweisen, dass sie sich selbst finanzieren und Gewinne erwirtschaften können.
Artikel 24 erlaubt es staatlichen Gesellschaften ausdrücklich, private Unternehmen zu absorbieren — und dabei deren gesamtes Vermögen zu übernehmen. Theoretisch könnte dieser Mechanismus also auch dazu genutzt werden, erfolgreiche Privatunternehmen schrittweise zurück in den Staatssektor zu überführen, wenn ein staatlicher Partner eine Mehrheitsbeteiligung erwirbt und anschließend die Übernahme beantragt.
Wirtschaftliche Dringlichkeit
Das Dekret kommt in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld: Kuba kämpft mit hoher Inflation, einer anhaltenden Energiekrise und dem dringenden Bedarf, Produktionskapazitäten zu mobilisieren, die der Staat allein nicht aktivieren kann. Die seit 2021 zugelassenen privaten Kleinunternehmen haben sich zwar als dynamischer Wirtschaftsfaktor etabliert, doch die fehlende rechtliche Brücke zum Staatssektor verhinderte bislang formale Kooperationen.
Ab Inkrafttreten des Dekrets können interessierte Unternehmen ihre Anträge beim Wirtschafts- und Planungsministerium einreichen, um die ersten gemischten Inlandsgesellschaften in Kubas jüngerer Wirtschaftsgeschichte zu gründen.
Ob die Regelung in der Praxis tatsächlich die erhofften produktiven Verflechtungen hervorbringt, wird nicht zuletzt davon abhängen, wie schnell und unbürokratisch das Ministerium die Genehmigungsverfahren abwickelt – und wie sich die aktuelle Situation um die US-Energieblockade weiter entwickelt. Ein eigentlich für Anfang März erwarteter Tanker mit einer offenbar aus Russland stammenden Lieferungen hat vor kurzem wieder kehrt gemacht.
Einen Tag vor seiner Veröffentlichung des Dekrets im Amtsblatt rief Präsident Miguel Díaz-Canel im Ministerrat dazu auf, die wirtschaftlichen Reformen deutlich zu beschleunigen. Die Kooperationen zwischen staatlichem und privatem Sektor nannte er dabei ausdrücklich als eine der Prioritäten. Die Kommunen sollen nach dem Willen des Präsidenten dabei eine Schlüsselrolle übernehmen — von der Verwaltung ausländischer Direktinvestitionen bis hin zur Steuerung lokaler Produktionssysteme und der Zusammenarbeit mit im Ausland lebenden Kubanern. Premierminister Marrero ergänzte, dass die Genehmigung neuer nicht-staatlicher Wirtschaftsakteure möglicherweise noch im ersten Halbjahr 2026 auf die Gemeindeebene übertragen werden könne.

