22. April 2026

Kuba öffnet Diaspora Tür zur Wirtschaft: Eigentum, Bankkonten und Großprojekte

Während ein landesweiter Stromausfall die Insel gestern Nachmittag lahmgelegt hat, kündigte Kubas Regierung eine umfangreiche wirtschaftliche Öffnung an: Erstmals soll Auslandskubanern ohne Wohnsitz auf der Insel erlaubt werden, Privatunternehmen zu besitzen, Fremdwährungskonten zu führen und sich an Infrastrukturprojekten zu beteiligen.

In einem ungewöhnlichen Schritt stellte Vizeministerpräsident und Außenhandelsminister Óscar Pérez-Oliva Fraga die Reformen am Montag zunächst dem US-Sender NBC News und erst anschließend im kubanischen Staatsfernsehen im Rahmen der Sendung Mesa Redonda vor.

Unternehmenseigentum ohne Wohnsitz auf der Insel

Die weitreichendste der drei Kernmaßnahmen betrifft das Eigentumsrecht. Bislang war es ausschließlich Kubanern mit effektivem Wohnsitz auf der Insel gestattet, Privatunternehmen zu gründen oder zu besitzen. Diese Einschränkung entfällt nun für Personen, die den Migrationsstatus „Investoren und Geschäftsleute“ im Sinne des geltenden kubanischen Migrationsgesetzes besitzen.

Pérez-Oliva Fraga erklärte dazu unmissverständlich: „Dies war bis heute nicht möglich. Diese Möglichkeit war auf jene Kubaner beschränkt, die die Kategorie der effektiven Einwohner im nationalen Territorium innehatten.“ Ein Kubaner, der seit Jahren in Miami, Madrid oder Mexiko-Stadt lebt, wird also künftig rechtlich vollständig abgesichert ein Privatunternehmen in Kuba gründen und leiten können, ohne seinen Wohnsitz aufzugeben.

Der Minister betonte zudem, dass es keinerlei Obergrenzen oder sektorale Beschränkungen für die Größe der Unternehmen gebe: „Es gibt keine Einschränkung vom administrativ-rechtlichen Standpunkt, die dies verhindern würde.“ Das öffnet den Weg nicht nur für kleine Dienstleistungsbetriebe, sondern auch für größere Vorhaben in Bereichen wie verarbeitendes Gewerbe, Tourismus oder Technologie.

Fremdwährungskonten für Auslandskubaner

Die zweite Maßnahme ist technischer Natur, hat aber erhebliche praktische Konsequenzen: Auslandskubaner, die Unternehmen auf der Insel betreiben, dürfen künftig Fremdwährungskonten bei kubanischen Banken eröffnen und führen – zu denselben Bedingungen wie jede andere in Kuba ansässige natürliche oder juristische Person.

„Sie werden dies auf dieselbe Weise tun können wie jede Person oder Institution, die in unserem Land ansässig ist“, sagte Pérez-Oliva Fraga. Bislang mussten geschäftliche Transaktionen – Lieferantenzahlungen, Gehaltsabrechnungen, Überweisungen – über Mittelsmänner oder informelle Kanäle abgewickelt werden, was jede Investition mit erheblicher Rechtsunsicherheit belastete. Mit einem eigenen Bankkonto in Devisen erhalten Auslandskubaner erstmals eine institutionell abgesicherte Finanzinfrastruktur für ihre Geschäftstätigkeit auf der Insel.

Großprojekte und Infrastruktur: Drei Beteiligungswege

Die dritte Maßnahme richtet sich an Auslandskubaner, die über Unternehmen im Ausland in Kuba investieren möchten, und eröffnet dafür drei formale Wege.

Der erste – bereits bestehend, nun aber ausgeweitet – ist die Beteiligung an staatlichen kubanischen Unternehmen im Rahmen des Auslandsinvestitionsgesetzes Nr. 118, das Steuervergünstigungen und Rechtsgarantien für ausländische Investoren vorsieht. Der zweite Weg ist vollständig neu: Auslandskubaner können sich nun unter demselben Rechtsrahmen auch mit privaten kubanischen Unternehmen zusammenschließen – bislang war dies gesetzlich nicht vorgesehen. Der dritte Weg ist die direkte Gründung oder der Erwerb von Privatunternehmen in Kuba, ohne den Umweg über Strukturen der Auslandsinvestition.

Pérez-Oliva Fraga nannte ausdrücklich die Infrastruktur als prioritären Sektor: „Wir sprechen nicht nur von kleinen Vorhaben; wir sprechen auch von der Möglichkeit, in Schlüsselsektoren unserer Entwicklung mitzuwirken, wie etwa die Infrastruktur, die eine wesentliche Veränderung bestimmter Aktivitäten auf nationaler Ebene bedeutet.“ Eine der Prioritäten könnte dabei das Stromnetz sein, das Schätzungen zu Folge Investitionen in Höhe von rund zwei Milliarden US-Dollar erfordert. Als Referenzmodell verwies er auf vietnamesische Unternehmen, die in Kuba im Rahmen von Nutzungsrechtsverträgen Reis anbauen und dabei hohe Erträge erzielen. Ein ähnliches Modell, so der Minister, solle nun auch für die kubanische Diaspora zugänglich werden.

Ergänzend dazu sieht das Paket weitere Maßnahmen vor: Auslandskubaner sollen Lizenzen als Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte erhalten können, sich an Investmentfonds beteiligen dürfen, die von kubanischen Finanzinstitutionen verwaltet werden, sowie Fonds für internationale Kooperationsprojekte mit lokaler oder nationaler Reichweite einrichten können. Für die Erteilung von Finanzlizenzen ist das Zentralbankdekret Nr. 362 von 2018 maßgeblich.

Jahrzehnte der Distanz, nun ein neues Verhältnis

Die Ankündigungen markieren einen Kurswechsel in der offiziellen Haltung gegenüber der kubanischen Diaspora, die auf mehrere Millionen Menschen geschätzt wird und vor allem in den USA, Spanien sowie weiteren europäischen und lateinamerikanischen Ländern lebt. Jahrzehntelang war das Verhältnis zwischen dem kubanischen Staat und seinen Ausgewanderten von Misstrauen und rechtlichen Schranken geprägt; die Emigration galt in der offiziellen Lesart häufig eher als politische Bedrohung denn als wirtschaftliche Ressource.

Viele Auslandskubaner haben über Jahre Geldüberweisungen geschickt, um Familienangehörige zu unterstützen oder informell kleine Betriebe zu finanzieren, die formal von Verwandten geführt wurden. Diese rechtlich prekäre Praxis erhält nun eine formal abgesicherte Grundlage.

Die Regierung betonte jedoch, dass die US-Wirtschaftsblockade weiterhin das größte strukturelle Hindernis für die Wirksamkeit der jüngsten Reformen darstellt. Beschränkungen beim Zugang zu internationalen Finanzmärkten, die Verfolgung von Dollartransaktionen und Handelsbeschränkungen beeinträchtigen auch Investitionen der Diaspora direkt. Pérez-Oliva Fraga erklärte zugleich, dass die angekündigten Maßnahmen keine wesentlichen Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen erfordern, was eine zeitnahe Umsetzung möglich machen würde.

Die Idee ist zudem nicht gänzlich neu. Bereits im Dezember 2021 kündigte Kuba an, sich für Investitionen aus der Exilgemeinde zu öffnen. Damals ging es allerdings eher um kleinteilige Projekte, zudem wurden die rechtlichen Grundlagen wie die Möglichkeit zur Eröffnung von Bankkonten nie geschaffen. Der Blick richtete sich damals auch nach China und Vietnam, zwei sozialistische Länder, bei denen Investitionen aus der Exilgemeinde eine zentrale Rolle im Zuge der Wirtschaftsreformen spielten.

Taktisches Angebot im Spannungsfeld mit Washington

Die Reformen kommen inmitten massiver Spannung mit den USA, die der Insel eine militärisch durchgesetzte Energieblockade auferlegt haben. US-Außenminister Marco Rubio hat wirtschaftliche Öffnung wiederholt als Bedingung für jede Annäherung an Havanna genannt. Gegenüber der Finanznachrichtenagentur Bloomberg erklärte er jüngst: „Ich glaube, dass ihre Bereitschaft, sich in dieser Hinsicht zu öffnen, ein möglicher Weg nach vorne ist.“ Rubio fügte hinzu, ein Wandel müsse nicht abrupt erfolgen, und Washington würde „drastische“ Reformen begrüßen, die „Raum für wirtschaftliche und schließlich politische Freiheit des kubanischen Volkes“ schaffen.

Die von Havanna angekündigten Maßnahmen lassen sich in diesem Kontext als taktisches Angebot lesen: wirtschaftliche Zugeständnisse, ohne die politische Ordnung oder die sozialistische Verfassung anzutasten – eine rote Linie, die kubanische Behörden als nicht verhandelbar bezeichnet haben. Ob eine wirtschaftliche Öffnung ohne politische Gegenleistung ausreicht, um die Trump-Administration zu besänftigen, bleibt indes offen. Präsident Trump erklärte am selben Montag aus dem Weißen Haus, er könne mit Kuba „tun, was er wolle“, und bezeichnete es als mögliche „Ehre“, die Insel zu übernehmen.

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