Knapp zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung durch die Nationalversammlung im Juli 2024 sind in Kuba am Dienstag drei grundlegende Gesetze zu Migration, Ausländerstatus und Staatsbürgerschaft im Amtsblatt (Gaceta Oficial) erschienen. Sie stellen die umfangreichste Reform des Migrations- und Staatsbürgerschaftsrechts der letzten Jahrzehnte dar und werden 180 Tage nach ihrer Veröffentlichung (also am 5. November) in Kraft treten. Gleichzeitig trat mit sofortiger Wirkung das Gesetzesdekret 117 in Kraft, das einen dezidierten rechtlichen Rahmen für Auslandskubaner schafft, die auf der Insel investieren möchten.
Präsentiert wurden die Gesetze bei einer Pressekonferenz durch Oberst Mario Méndez Mayedo, Leiter der Direktion für Identifizierung, Immigration und Ausländerstatus (DIIE) des Innenministeriums, sowie durch Malluly Díaz Medina von der Generaldirektion für Konsularangelegenheiten und Betreuung im Ausland lebender Kubaner (DACCRE).
Méndez Mayedo bezeichnete den Entstehungsprozess der Gesetze als „langwierig und sehr komplex“. Warum zwischen parlamentarischer Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt fast zwei Jahre vergingen, erläuterten die Behörden nicht. Naheliegend scheint eine Verzögerung aufgrund der umfangreichen Änderungen, die diese Gesetze für die kubanische Gesellschaft mit sich bringen. Doch der Reihe nach.
Investitionsstatus für die Diaspora – mit sofortiger Wirkung
Das Gesetzesdekret 117 schafft eine neue Migrationskategorie: den „Investor- und Geschäftsstatus“ für im Ausland lebende Kubaner. Laut Méndez Mayedo erhalten Kubaner, die diesen Status erlangen, „dieselben Rechte wie Personen mit effektivem Wohnsitz im Inland“.
Die zuständige Konsulatsmitarbeiterin Malluly Díaz erläuterte, dass der Status in kubanischen Konsulaten beantragt werden müsse, sobald der Antragsteller eine Geschäftsbeziehung mit einem kubanischen Unternehmen nachweisen und ein genehmigtes Geschäftsprojekt auf der Insel vorliegen habe. Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 3500 Pesos (ca. sechs Euro).
Handelsminister Oscar Pérez-Oliva hatte die Maßnahme bereits im März 2026 als eine der wirtschaftlich weitreichenden Reformen der Regierung angekündigt (Cubaheute berichtete). Sie gehe „über den kommerziellen Bereich hinaus“ und ziele auf „große Investitionen, insbesondere in Infrastruktur“ in Prioritätssektoren wie Tourismus, Bergbau und Energie, so der Minister damals. Hintergrund ist Kubas tiefe Strukturkrise: Das Land hat aufgrund der US-Sanktionen kaum Zugang zu multilateraler Finanzierung und setzt auf die rund drei Millionen im Ausland lebenden Kubaner als potenzielle Kapitalquelle.
Die neue Regelung schließt dabei eine langjährige Rechtslücke: Im Ausland lebende Kubaner waren bisher vom inländischen Investitionsrecht ausgeschlossen, weil dieses ihren Auslandsaufenthalt nicht anerkannte, und vom Auslandsinvestitionsrecht, weil dieses ihre kubanische Staatsangehörigkeit nicht berücksichtigte.
Effektiver Wohnsitz und Ende des „Emigranten“-Status
Zu den zentralen Neuerungen der Gesetze, die in 180 Tagen in Kraft treten, gehört das Konzept des „effektiven Migrationswohnsitzes“ (Residencia Efectiva Migratoria). Als Einwohner gilt künftig, wer sich mehr als 180 kumulierte Tage pro Jahr im Land aufhält oder – auch ohne diese Voraussetzung zu erfüllen – familiäre, berufliche, wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Bindungen an die Insel nachweist. Hierfür muss man also beispielsweise einen Wohnsitz in Kuba haben (Eigentum oder Miete), Konten bei kubanischen Banken unterhalten, Steuern in Kuba zahlen oder in kubanische Projekte investieren. Es reicht also nicht, einfach nur eine Tante in Havanna zu haben; es geht um handfeste, oft finanzielle Anker.
Damit entfällt die bisherige Regelung, wonach Kubaner, die länger als 24 aufeinanderfolgende Monate ohne Rückkehr im Ausland verblieben, automatisch den Status „Emigrant“ erhielten. Laut der Regierungsplattform Nación y Emigración werde damit „das weitere Anwachsen der Emigrantenkategorie gestoppt“. Gleichzeitig wird ausdrücklich bestätigt, dass im Ausland lebende Kubaner ihre Eigentumsrechte an Gütern in Kuba behalten, in Übereinstimmung mit der Verfassung.
Die Migrationskategorien werden neu geordnet, mit neuen Einstufungen wie „vorläufiger Wohnsitz“ und „humanitärer Wohnsitz“. Die Bedingungen für einen dauerhaften Aufenthalt werden erweitert und umfassen künftig familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer, berufliche Qualifikation und Investitionskapazität.
Doppelte Staatsbürgerschaft und Einbürgerung
Das Staatsbürgerschaftsgesetz (Ley 172) führt das Konzept der „effektiven Staatsbürgerschaft“ ein: Der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit führt nicht zum Verlust der kubanischen. Allerdings sind im Ausland lebende Kubaner verpflichtet, bei Einreise, Aufenthalt, Transit und Ausreise aus Kuba ihre kubanische Staatsbürgerschaft zu verwenden. Das Innenministerium bestätigte auf Nachfragen, dass die Einreise nach Kuba weiterhin mit dem kubanischen Reisepass zu erfolgen habe. Doppelstaatler werden wie gehabt vor dem Gesetz als kubanische Bürger behandelt.
Erstmals kodifiziert das Gesetz auch ein Verfahren zur freiwilligen Aufgabe der kubanischen Staatsbürgerschaft – ein Recht, das die Diaspora seit langem gefordert hatte. Der Antragssteller muss hierfür bereits eine weitere Staatsbürgerschaft innehaben, um Staatenlosigkeit zu vermeiden, und darf zudem keine Strafe in Kuba verbüßen oder Schulden gegenüber dem Staat haben.
Darüber hinaus wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die kubanische Staatsbürgerschaft auf die Enkelgeneration von Kubanern ausgeweitet. Geregelt werden außerdem Erwerb, Verlust, Entzug und Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft sowie klarere Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Letzteres ist eine wesentliche Neuerung: Ausländer können nach fünf Jahren effektivem Aufenthalt die kubanische Staatsbürgerschaft beantragen. Das Ausländergesetz (Ley 173) schafft dafür strukturierte Aufenthaltskategorien – vorübergehend, humanitär, immobiliengebunden und dauerhaft – und erleichtert ausländischen Arbeitnehmern den Zugang zum kubanischen Arbeitsmarkt.
Dieser ist bereits ab dem Status des Residente Provisional möglich, der einjährigen Vorstufe zur Residencia permanente. Um diesen Status zu erlangen, wird eine soziale Einfügung in die kubanische Gesellschaft vorausgesetzt – was unter anderem auch die Teilnahme an politischen Veranstaltungen wie beispielsweise dem Marsch am Ersten Mai einschließt. Darüber hinaus dürfen keine Straftaten begangen werden und es müssen Einkommensquellen, die ein auskömmliches Leben in Kuba garantieren, vorhanden sein.
Die Residencia permanente steht damit einem breiteren Personenkreis als bisher offen. Im Gegensatz zum Residente Temporal, dessen Aufenthalt meist strikt an ein spezifisches Arbeitsverhältnis oder ein befristetes Projekt gebunden ist, bietet die Daueraufenthaltsgenehmigung weitgehende wirtschaftliche Freiheit. Inhaber dieses Status sind im Wirtschaftsleben den im Inland lebenden Kubanern rechtlich gleichgestellt. Sie genießen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und können ohne gesonderte Arbeitsgenehmigungen private Unternehmen (MiPYMEs) gründen oder als Selbstständige tätig werden.
Wer Residente permanente ist, muss jetzt allerdings den Status des effektiven Migrationswohnsitz (Residencia Efectiva Migratoria) halten, d.h. sich die meiste Zeit des Jahres in Kuba aufhalten oder die oben genannten anderen Verankerungen nachweisen können. Der Erwerb der Residencia permanente kostet einmalig 1000 US-Dollar.
Kritisch wurde in der Öffentlichkeit eine Bestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes aufgenommen, wonach der Präsident per Dekret die Staatsbürgerschaft entziehen kann, wenn jemand „Handlungen vornimmt, die den hohen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen“ des Landes zuwiderlaufen oder sich bewaffneten Organisationen anschließt, die gegen Kuba vorgehen.
Mediziner und Sportler: offene Fragen
In kubanischen Medien diskutiert wurde die Situation von Ärzten und Sportlern, die während Auslandseinsätzen oder Wettkämpfen nicht zurückgekehrt waren und seither mit Einreisesperren belegt sind. Die neuen Gesetze enthalten dazu keine ausdrückliche Regelung. Laut dem Kommunikationsteam der DIIE handelt es sich dabei nicht um eine migrationsrechtliche, sondern um eine staatspolitische Maßnahme, die auf eine Verordnung des Gesundheitsministeriums zurückgeht und separat gehandhabt wird.
Samuel Laferte, ein Kommentator auf dem staatlichen Nachrichtenportal Cubadebate, schrieb dazu, dass betroffene Fachkräfte „als Erwachsene mit voller Geschäftsfähigkeit die Konsequenzen ihrer Handlungen tragen“ müssten, da sie beim Verlassen des Landes die Regeln gekannt hätten. Andere Kommentatoren forderten eine gesonderte Klärung dieser Fälle in einer öffentlichen Debatte.
US-Sanktionen überschatten die Reformen
Vier Tage vor der Gesetzesveröffentlichung, am 1. Mai 2026, unterzeichnete US-Präsident Donald Trump eine Durchführungsverordnung, die US-Sanktionen gegen Kuba auf nahezu alle Wirtschaftssektoren ausdehnt – darunter Energie, Verteidigung, Bergbau und Finanzdienstleistungen. Die Verordnung ermächtigt Washington, auch ausländische Personen und Unternehmen zu sanktionieren, die Geschäftsbeziehungen mit Kuba unterhalten.
Für Auslandskubaner mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht – einen Großteil der anvisierten Zielgruppe – birgt eine Beteiligung an der kubanischen Wirtschaft nun direktes Sanktionsrisiko. Drittstaatliche Finanzinstitute dürften angesichts des Sekundärsanktionsrisikos ebenfalls zurückhaltend reagieren.
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