8. August 2026

Mehr als 3000 neue KMU: Kuba öffnet seinen Privatsektor

Im Rahmen der jüngst beschlossenen umfassenden Wirtschaftsreform aus 176 Maßnahmen hat die kubanische Regierung die Zulassung von mehr als 3000 neuen kleinen und mittleren Betrieben (KMU) beschleunigt und genehmigt. Das teilte Mercedes López Acea, Präsidentin des neu geschaffenen Nationalen Instituts für nicht-staatliche Wirtschaftsakteure, am Mittwoch in der Diskussionssendung „Mesa Redonda“ mit. Damit ist die Gesamtzahl der Privatunternehmen um gut ein Fünftel auf mehr als 15.200 gestiegen.

Schnellere Genehmigungen

Seit der zweiten Junihälfte wurden mehr als 3500 aufgelaufene Anträge geprüft, von denen „die überwiegende Mehrheit“ genehmigt wurde, so López Acea. Künftig soll das Verfahren zur Zulassung von KMU auf die wesentlichen Angaben – Inhaber, Haupttätigkeit, Sitz, Mitarbeiterzahl und steuerlicher Status – reduziert und auf etwa 20 Tage verkürzt werden. „Das Ziel ist, diese Fristen weiter zu verkürzen“, sagte López Acea. Bestehende Schulden gegenüber Banken oder der Steuerbehörde müssten jedoch zunächst bereinigt werden.

Yovana Vega Mato, Direktorin des Unternehmensbereichs im Wirtschaftsministerium (MEP), nannte als weiteres konkretes Beispiel für die Vereinfachung, dass künftig auch im Staatssektor keine Vorabgenehmigung des MEP mehr nötig sei, um ein Unternehmen zu gründen. „Das verleiht dem kubanischen Unternehmensgeflecht eine wichtige Flexibilität“, sagte sie.

Neue Figur: Privatunternehmen ohne Größenbeschränkung

Eine der weitreichendsten Neuerungen ist die Einführung der Rechtsfigur des „Privatunternehmens“ (empresa privada), das über die bisherige KMU-Kategorie hinausgeht. Bislang durften private Betriebe maximal 100 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Grenze entfällt. Wer mehr als 100 Beschäftigte hat, kann künftig als Privatunternehmen anerkannt werden.

„Viele dieser Organisationen funktionieren in der Praxis bereits wie Unternehmen“, sagte López Acea. „Wenn man ihren Umfang, ihre Einnahmen und Ergebnisse betrachtet, merkt man, dass sie praktisch Unternehmen sind.“ Die entsprechenden Rechtsgrundlagen, die Dekrete 29 und 32, würden derzeit mit Hochdruck aktualisiert.

Ein Inhaber, mehrere Unternehmen

Neu ist auch, dass eine Person künftig Inhaber oder Gesellschafter mehrerer privater Unternehmen und KMU sein kann – bislang war dies nicht möglich. López Acea erläuterte, dass Unternehmer, die ein gewisses Entwicklungsniveau erreicht haben, bestimmte Geschäftsbereiche in eigenständigen Strukturen organisieren wollen. So möchte beispielsweise nicht jeder KMU-Inhaber seine mühsam aufgebaute Firma in ein Joint-Venture mit dem Staat umwandeln, mit einer Ausgründung könnte dies jedoch zur Option werden.

„Jetzt gibt es die Möglichkeit, ein neues Privatunternehmen oder ein KMU zu gründen, in dem man eine neue Aktivität entwickeln kann, die andere Eigenschaften hat und die aus organisatorischer oder unternehmerischer Sicht besser separat geführt wird“, sagte sie. Alternativ könnten Unternehmer ihre bestehenden Betriebe ausbauen oder sich mit anderen Akteuren zusammenschließen.

Darüber hinaus sollen private Akteure künftig direkt importieren, Devisenkonten führen sowie Gemeinschaftsunternehmen mit staatlichen Betrieben oder ausländischen Firmen gründen können. Auch ausländische Investoren sollen sich künftig direkt an privaten Unternehmen beteiligen können, ohne zwingend eine Partnerschaft mit dem Staat einzugehen.

Mehr als 62 Prozent der Verbote fallen weg

López Acea kündigte an, dass in Kürze ein Dekret veröffentlicht werde, mit dem mehr als 62 Prozent der bislang für den Privatsektor verbotenen Tätigkeiten vollständig abgeschafft oder gelockert werden.

„Es gab eine ernsthafte Prüfung durch die zuständigen Stellen, was freigegeben, was flexibilisiert und was aufrechterhalten werden muss“, sagte sie. Zu den betroffenen Bereichen zählen Transport, Gastronomie und verarbeitendes Gewerbe. Tätigkeiten, die weiterhin eingeschränkt bleiben, sollen in der Minderheit sein. Der Rahmen soll laufend angepasst werden, wobei bei Bedarf Spielraum für weitere Lockerungen bestehe.

Staatliche Betriebe erhalten mehr Autonomie

Parallel dazu sollen staatliche Unternehmen erheblich mehr Eigenständigkeit erhalten. Roberto Ricardo, Präsident des neu gegründeten Nationalen Instituts für staatliche Unternehmensvermögen (INAEE), stellte 17 zentrale Neuerungen für den Staatssektor vor.

Demnach sollen staatliche Unternehmen künftig eigene Tochtergesellschaften und KMU gründen, ihre Unternehmensziele selbst festlegen sowie Preise und Löhne eigenständig bestimmen können. Auch Investitionspläne, Jahrespläne und die Gewinnverwendung sollen die Unternehmen selbst beschließen. „Ab jetzt entscheiden die Unternehmen über ihre Preise und die Löhne, die sie ihren Arbeitern zahlen“, betonte Ricardo. Die Unternehmensführung soll durch einen Aufsichtsrat (junta de gobierno) gestärkt werden, in dem 20 Prozent der Sitze für von der Belegschaft gewählte Vertreter vorgesehen sind.

Ricardo widersprach ausdrücklich Spekulationen, das neue Institut sei ein übergeordnetes Ministerium oder eine Kontrollbehörde. „Es ist weder Superministerium noch Überstruktur“, sagte er. Das INAEE werde eine kleine Struktur haben und sich auf die Kontrolle wesentlicher Kennzahlen konzentrieren: Rendite staatlicher Investitionen, Gewinnwachstum sowie Wachstum der Export- und Deviseneinnahmen. Seine Hauptaufgabe sei es, das Volk als Eigentümer der Produktionsmittel zu vertreten.

Ein weiterer Schritt ist die geplante schrittweise Umwandlung von staatlichen Unternehmen in Aktien- oder Beteiligungsgesellschaften. Ricardo erläuterte, dass Unternehmen dabei in strategische, wettbewerbsfähige, sozial ausgerichtete und technologiebasierte Kategorien eingeteilt werden sollen – wobei die wettbewerbsfähigen Betriebe als erste umgewandelt werden sollen. Die Transaktionen sollen über die digitale Plattform „Soberanía“ durchgeführt werden. Transparenz sei dabei eine „wichtige Bedingung“: „Hier dürfen wir keine Fehler machen. Es gibt weltweite Erfahrungen, die zeigen, was passiert, wenn man dieses Prinzip vergisst“, sagte Ricardo in Anspielung auf von Analysten vorgebrachte Bedenken bezüglich der Gefahr von Insiderhandel.

Laut den jüngsten Informationen aus der Sendung zählt Kuba derzeit 2803 Staatsunternehmen mit 1,1 Millionen Beschäftigten, 15.200 private KMU, 454.521 Selbstständige, 4966 Genossenschaften, 131 Joint-Ventures und 72 komplett ausländische Firmen.

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