8. August 2026

Fünf Prozent fürs E-Auto, 35 für die Luxuskarre: Kuba liberalisiert den Automarkt

Wer in Kuba ein Auto sein Eigen nennen will, hat bestenfalls drei Optionen: einen 70 Jahre alten Chevrolet am Leben halten, hohe Summen im staatlichen Autohaus zahlen – oder warten. Auf ein günstiges Gebrauchtfahrzeug oder auf die nächste Reform. Letztere kam gestern: Mit dem Gesetzesblatt Nr. 65 (PDF) ordnet Kuba den gesamten Automarkt neu – Kauf, Import, Eigentumsübertragung und erstmals auch die Montage durch private Firmen. Die Regeln treten am 11. August in Kraft.

Transportminister Eduardo Rodríguez Dávila kündigte auf einer Pressekonferenz „neue Flexibilisierungen“ an. Tatsächlich steckt in dem Paket die radikalste Kurskorrektur seit der Öffnung des gewerblichen Autohandels im Jahr 2023.

Offen für alle Akteure

Bei den Maßnahmen handelt es sich um zwei Dekrete und neun begleitende Resolutionen. Die Neuerungen sind Teil des im Juni beschlossenen Reformpakets aus 176 „wirtschaftlichen und sozialen Transformationen“, konkret werden damit die Maßnahmen 146, 147 und 148 umgesetzt. Ziel der Reform sind günstigere Fahrzeuge, wirksame Anreize für die Umstellung auf Elektromobilität sowie die Förderung von lokaler Produktion und Fahrzeugmontage.

Dass die Nachjustierung beim Fahrzeugmarkt so früh im Reformpaket umgesetzt wird, hat auch mit der Lage zu tun, in der Kubas Verkehrssektor steckt: Der öffentliche Nahverkehr, einst Rückgrat des Transportwesens der Insel, gehört im Kontext der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise zu den am stärksten angeschlagenen Bereichen. Zugleich zeigt die erste Liberalisierungsrunde Wirkung, wo der Staat sie zunächst am wenigsten erwartet hatte: beim Boom der Elektro-Zweiräder. Die neue Regelung setzt genau hier an und nutzt das Steuersystem als Lenkungsinstrument.

Als eine wesentliche Neuerung öffnet die Reform den Fahrzeugmarkt für alle Akteure: Kubaner, staatliche wie private Unternehmen und Organisationen sowie Ausländer und ausländische Investoren mit permanenter, temporärer, provisorischer, humanitärer oder immobilienbezogener Aufenthaltserlaubnis können am Markt teilnehmen und Fahrzeuge untereinander kaufen, verkaufen, schenken, tauschen, übertragen und vererben. Für Staatsunternehmen gelten einige Sonderregelungen, um den massenhaften Abverkauf von Bestandsflotten zu verhindern.

Die Obergrenze von sechs Fahrzeugen innerhalb von fünf Jahren, die bisher für Privatpersonen wie Firmen beim Kauf in den autorisierten Handelsketten galt, wird ebenso ersatzlos gestrichen wie die progressiv steigende Steuer beim Kauf von mehreren Fahrzeugen. Wer kaufen will und kann, darf dies jetzt ohne Limit tun. Ein Wermutstropfen bleibt die umständliche Kaufabwicklung: Diese muss weiterhin notariell beglaubigt werden und die Bezahlung bargeldlos erfolgen.

Fünf Prozent oder 35: Mobilitätswende über die Steuer

Die neuen Steuersätze für die verschiedenen Fahrzeugkategorien (Quelle: Gaceta Oficial)

Das Herzstück des Pakets ist die Neufassung der Sondersteuer auf Fahrzeuge, die jetzt noch deutlichere Anreize für verschiedene Fahrzeugtypen setzt: Wer ein Elektroauto kauft, zahlt wie bisher fünf Prozent, egal in welcher Klasse. Vollständig steuerfrei werden jetzt allerdings Elektrofahrzeuge, die (nach vorheriger Zertifizierung durch die Behörde für rationelle Energienutzung) zusammen mit einer Ladestation aus erneuerbaren Quellen mit voller Abdeckung verkauft werden. Wer sich für einen Verbrenner der oberen Preisklasse entscheidet – im Gesetz als Fahrzeuge ab dem Segment D mit mehr als viereinhalb Metern Länge definiert – zahlt 35 Prozent. Hybride liegen mit 15 Prozent dazwischen, gewöhnliche Verbrenner (Autos, Geländewagen und Pick-ups) bei 25, Motorräder, Triciclos (Dreiräder), Kastenwagen, Lastwagen und Sattelzugmaschinen bei 20 Prozent.

Die Sondersteuer für Omnibusse und Kleinbusse sinkt von 20 auf 12 Prozent, für im Land montierte Modelle auf sieben, für elektrische auf fünf. Hintergrund ist der desaströse Zustand des öffentlichen Nahverkehrs, den Transportminister Rodríguez Dávila als einen der am stärksten betroffenen Bereiche der vergangenen Jahre bezeichnete. Dessen Erholung soll die Senkung direkt begünstigen – indirekt kommt hinzu, dass der Fonds für den öffentlichen Verkehr ohnehin aus dieser Steuer gespeist wird.

Für im Inland montierte Fahrzeuge gelten generell niedrigere Sätze: 20 Prozent für Verbrenner-Autos, 10 Prozent für Motorräder und Lastwagen, 5 Prozent für Hybride, 3 Prozent für Elektrofahrzeuge aller Art.

Mehr Händler – und Händlerpflichten

Zugleich wächst die Zahl der Verkäufer deutlich: Die Resolution 104/2026 des Außenhandelsministeriums erteilt 17 kubanischen Unternehmen die Importlizenz für Fahrzeuge, Anhänger, Motoren, Karosserien und Motorradrahmen – zuvor waren es gerade einmal acht. Neben den bekannten staatlichen Akteuren wie CIMEX, SASA oder der Cadena Caribe stehen künftig etwa TRANSIMPORT und TRADEX für schwere Nutzfahrzeuge sowie SOLIMPORT für Zweiräder auf der Liste. Dieselben Firmen dürfen in US-Dollar oder anderen Devisenwährungen verkaufen. Nur Gebrauchtfahrzeuge aus dem staatlichen Mietwagenbestand des Tourismus und anderen inländischen Quellen werden in kubanischen Pesos verkauft.

Die Öffnung hat allerdings einen Preis für die Händler – und das ist keine schlechte Nachricht für die Kunden: Wer auf Kuba Fahrzeuge verkaufen will, muss für Neuwagen mehr als ein Jahr technische Garantie bieten, für Gebrauchte mehr als sechs Monate, dazu Kundendienst mit Ersatzteilversorgung im Land und Pannenhilfe rund um die Uhr. In der Haftung steht dafür die kubanische Handelsfirma, nicht der ausländische Lieferant.

Zollfreie E-Auto-Einfuhr

Für auf Kuba lebende Privatpersonen (kubanische wie ausländische Staatsangehörige praktisch aller Aufenthaltstitel) bringt das Paket eine wichtige Neuerung: Einmalig darf jeder ein reines Elektroauto zollfrei einführen, per unbegleitetem Gepäck oder als Frachtsendung. Allerdings nur, wenn eine Ladestation mit voller erneuerbarer Abdeckung mitkommt; wer ohne sie importiert, zahlt je nach Fahrzeugwert eine gestaffelte Abgabe zwischen 500 und 2000 US-Dollar – ein Bruchteil dessen, was der Staat im Binnenmarkt sonst als Sondersteuer und Händlermarge veranschlagt.

Bei den Zweirädern, die längst die Massenmotorisierung der Insel tragen, wird das Regelwerk feiner: Alle fünf Jahre ist die direkte Einfuhr eines Mopeds oder Motorrads mit Verbrennungs- oder Hybridmotor bis 250 Kubikzentimeter drin, samt Beiwagen. Elektrisch geht mehr: bis zu zwei E-Mopeds oder -Motorräder, und alle fünf Jahre zusätzlich ein Elektro- oder Hybrid-Triciclo. Neu ist auch, dass erstmals Verbrenner-Triciclos bis 250 Kubikzentimeter direkt importiert werden dürfen.

Der Vorteil gegenüber dem – nun unlimitierten – Händlerkauf liegt im Preis: Wer selbst importiert, umgeht Sondersteuer und Handelsspanne und zahlt nur den Zoll auf niedrige Referenzwerte (850 bis 950 Dollar beim Verbrenner, 200 beim Elektro-Zweirad) plus 8 Dollar Abfertigungsgebühr. Bei Elektro-Mopeds wird der Zoll für kubanische Staatsbürger und Ausländer mit permanenter Aufenthaltserlaubnis in Pesos abgerechnet.

Elektro-Dreirad mit Solarzelle auf dem Dach
Privatpersonen können alle fünf Jahre ein elektrisches Dreirad (Triciclo) einführen (Quelle: Facebook)

Zwei Details zeigen, dass in Havanna jemand mitgedacht hat: Pro importiertem Zweirad kommen zwei Integralhelme zollfrei mit (mit Beiwagen drei), und leichte Anhänger bis 750 Kilogramm sind ebenfalls importierbar. Nur beim Versand gilt eine Einschränkung: Dort ist pro Sendung nur ein einziges E-Zweirad erlaubt.

Deutlich verbessert wird auch die Lage der Kubaner auf staatlichen Auslandsmissionen wie Ärzte, Lehrer, Diplomaten und Schiffsbesatzungen. Nach mindestens zwei ununterbrochenen Dienstjahren können sie ein Fahrzeug mit bis zu acht Sitzplätzen kaufen oder einführen, und zwar erstmals über jede autorisierte Handelsfirma, nicht mehr nur über eine einzige zuständige Stelle. Das Fahrzeug darf aus dem Einsatzland oder aus einem Drittland stammen und kann neu oder gebraucht sein; nötig ist ein Bürgschaftsschreiben des jeweiligen Ministeriums. Der Zoll ist hier der niedrigste im ganzen Paket: 100 US-Dollar für ein Elektrofahrzeug, 200 für einen Hybrid, 300 für einen Verbrenner – und die Sondersteuer entfällt einmalig komplett.

Auch wer hofft, seinen Verbrenner-Oldtimer in der Garage künftig auf Elektro umrüsten zu dürfen, wurde erhört: E-Motoren zur Umrüstung von Verbrennern dürfen importiert werden. Umgekehrt bleibt der Rückbau von Elektro- auf Verbrennungsantrieb strikt verboten. Erlaubt sind dagegen Reichweitenverlängerer – kleine Verbrennungsgeneratoren, die unterwegs die Batterie laden. Das Fahrzeug gilt dann offiziell als Hybrid.

Fahrzeugproduktion durch den Privatsektor

Die im Rahmen der jüngsten Privatsektoröffnung angekündigte Möglichkeit, auf Kuba Fahrzeuge zu fertigen, wird mit dem Gesetzespaket konkretisiert: Private Unternehmen dürfen mit der Reform Elektrofahrzeuge – Mopeds, Motorräder, Triciclos und Autos – montieren und verkaufen. Wenn diese mit ausreichend dimensionierter erneuerbarer Ladestation abgesetzt werden, entfällt wie oben beschrieben auch für sie die Sondersteuer. Entsprechende Projekte sind über die Provinzregierung einzureichen, inklusive Bürgschaft und der Prüfung, ob vorhandene staatliche Industrieanlagen vor Ort mitgenutzt werden können; die endgültige Genehmigung erteilt der Ministerrat über das Transportministerium. Die Neuerung ist die erste legale Tür für private Fahrzeugproduktion seit der Revolution – wenn auch eine mit vielen Sicherungen und ausschließlich für Elektroantrieb.

Über allem thront das Bewertungskomitee für Kraftfahrzeuge (CEMA), geleitet vom Transportminister. Darin sitzen Vertreter von zwölf Ministerien – von Wirtschaft und Industrie bis zu Innerem und Streitkräften – sowie Zoll und die Militärholding GAESA. Neu vertreten sind in ihm jetzt die Zentralbank und zwei Wirtschaftsinstitute. Das Komitee entscheidet über Marken, Modelle und Lieferanten, führt das Register zugelassener Importeure und kann Firmen bei Verstößen die Lizenz entziehen. Der Marktzugang bleibt damit reguliert und kuratiert.

Den Gegenentwurf zur staatlich lizenzierten Fahrzeugherstellung liefern freilich weiterhin Kubas Bastler – und auch sie werden bedacht: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzespakets startet eine befristete Legalisierungsaktion für privat aus Einzelteilen gebaute Mopeds, Motorräder, Triciclos, Quads und Anhänger; Autos sind ausgenommen. Wer sein Gefährt anmelden will, muss dies bis zum 6. Oktober auf einer Webseite des Transportministeriums tun, Belege über die legale Herkunft von Motor und Rahmen sind Pflicht. Reparaturbetriebe und Selbstständige mit Transportlizenz dürfen weiterhin ausdrücklich keine Fahrzeuge montieren, wohl aber E-Motoren verbauen.

30 Prozent Elektroanteil bei Neuverkäufen

Wie sehr sich der Markt seit der ersten Öffnung gedreht hat, belegt die Bilanz, die Rodríguez Dávila zur Pressekonferenz mitbrachte. Bis Ende Juni 2026 wurden demnach 35.494 Kraftfahrzeuge über die Handelsketten verkauft: 65 Prozent mit Verbrennungsmotor, fünf Prozent Hybride, 30 Prozent elektrisch.

Fast 70 Prozent davon waren Mopeds, Motorräder und Triciclos – elektrische Zwei- und Dreiräder wurden in den letzten Jahren zum neuen „Volksmobil“ der Insel. Noch deutlicher spricht der andere Kanal: Privatpersonen führten im selben Zeitraum 41.963 Fahrzeuge direkt ein, mehr als über den gesamten staatlichen Handel – darunter 19.443 elektrische Zweiräder, die sich im freien Import offenbar längst ihren Weg bahnen, ohne dass der Staat sie importieren muss. Hinzu kamen 13.689 Eigentumsübertragungen, fast alle (12.444) zwischen Privatpersonen.

Aus einem Teil der Sondersteuer und der Zolleinnahmen speist sich der Fonds für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs, verwaltet vom Transportministerium. 110 Kleinbusse und 30 Linienbusse für die nationalen und touristischen Busgesellschaften, 300 Elektro-Trikes für den Personentransport, ein Katamaran für die Insel der Jugend, rund 200 Elektroautos für Dialysepatienten und weitere Fahrzeuge für das Gesundheitspersonal konnten damit bisher eingekauft werden. Rodríguez Dávila räumte freimütig ein, dass die Einschränkungen fortbestehen: wegen des angehäuften Verschleißes im Fahrzeugpark und wegen „externer Restriktionen“ – sprich: US-Sanktionen – die selbst die Ankunft bereits bezahlter Ressourcen verzögern.

Fazit: Klare Richtung für Kubas Fahrzeugmarkt

Kubas zweite Liberalisierungsrunde in zwanzig Monaten ist mehr als nur ein Update für den Fahrzeugmarkt. Die Öffnung von 2024 hat gezeigt, dass Nachfrage da ist und der Markt sich zu entwickeln beginnt; trotz der Krise stiegen die Zulassungen an. Jetzt hat die Regierung offenbar ihre Schlüsse gezogen und legt mit den Mitteln nach, die ihr zur Verfügung stehen: gleiche Bedingungen für alle, mehr Händler und ein Steuersystem, das starke Anreize in Richtung Elektromobilität setzt.

Das ändert nichts an der Grundverfassung des Fahrzeugmarkts: Solange die Wirtschaft am Boden liegt und die Kaufkraft der Löhne bei niedrigen zweistelligen Dollarwerten liegt, wird ein Neufahrzeug für die meisten Kubaner ein Wunschtraum bleiben. Aber die Räder bewegen sich spürbar: bei zwei- und dreirädrigen E-Fahrzeugen, beim privaten Import, der jetzt relevante Vergünstigungen hinzugewonnen hat, sowie bei den neuen Möglichkeiten zur Montage in Kuba durch den Privatsektor.

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