Die wichtigsten Informationen des kubanischen Steuersystems
(Stand: April 2019)
Steuern für ausländische Investoren
Übersicht über die Steuersätze für ausländische Investoren nach dem neuen Gesetz über Auslandsinvestitionen vom 29. März 2014 („Ley 118„) und dem besonderen Steuersystem in der Sonderwirtschaftszone Mariel vom 23. September 2013 („Decreto Ley 313„).
Allgemein |
Sonderwirtschaftszone Mariel (ZEDM) |
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Nominelle Abgaben |
Gewinnsteuer: 15 % des Nettogewinns des Unternehmens |
Gewinnsteuer: 12 % des Nettogewinns des Unternehmens |
Effektive Steuerbasis |
Nettogewinn nach Abzug aller Produktions- und Investitionskosten |
Nettogewinn nach Abzug aller Produktions- und Investitionskosten |
Steuererleichterungen |
Erlass der Gewinnsteuer für die ersten 8 Jahre eines Joint-Ventures; keine Einkommenssteuer für Management
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Erlass der Gewinnsteuer für die ersten 10 Jahre eines Joint-Ventures; keine Lohnsteuer; keine Steuer auf Verkäufe im ersten Jahr, keine lokale Entwicklungsabgabe, keine Einkommenssteuer für Management
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Absetzung von Investitionen |
Volle steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen |
Volle steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen |
Lokale Abgaben |
In einigen Gegenden lokale Entwicklungssteuer |
keine |
Steuer auf Verkäufe und Dienstleistungen |
10 % |
1 % (ab 2. Jahr) |
Importzölle |
für bestimmte Ausrüstungen |
keine |
Importrechte |
freier Direktimport von Ausrüstungen |
freier Direktimport von Ausrüstungen |
freie Gewinnausfuhr |
Ja |
Ja |
Steuern für den Privatsektor
Die Steuern für den Privatsektor wurden im 2012 verabschiedeten Steuergesetz („Ley 113„) definiert. Sie gelten für Selbstständige die unter eigener Lizenz arbeiten („Trabajo por cuenta propia“) und die neuen Genossenschaften außerhalb der Landwirtschaft. Für die landwirtschaftlichen Kooperativen (UBPC, CPA, CCS) gelten noch günstigere Steuerkonditionen.
Selbstständige (TCP) |
Kooperativen |
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Nominelle Abgaben |
Gewinnsteuer: 35 % des Nettogewinns des Unternehmens |
Gewinnsteuer: ergibt sich aus Nettogewinn pro Mitglied, |
Effektive Steuerbasis |
Nettogewinn des Betriebs nach Abzug der Einkommenssteuer |
Nettogewinn der Kooperative verteilt auf alle Mitglieder |
Steuererleichterungen |
niedrigere Einkommenssteuer in der Landwirtschaft (10 bis 45 %); keine Steuer auf Verkäufe von Rohmaterialien oder Exportprodukten; Lohnsteuer erst ab dem 6. Angestellten |
keine Einkommenssteuer für Mitglieder von Kooperativen; erste 10.000 Peso pro Mitglied von der Gewinnsteuer befreit; keine Steuer auf Verkäufe bei Rohmaterialien oder Exportprodukten; Lohnsteuer erst ab dem 6. Mitglied |
Absetzung von Investitionen |
Zwischen 10 und 40% absetzbar |
Bis zu 100% absetzbar |
Lokale Abgaben |
variable lokale Entwicklungssteuer |
variable lokale Entwicklungssteuer |
Steuer auf Verkäufe und Dienstleistungen |
10 % |
10 % |
Importzölle |
– |
– |
Importrechte |
kein Direktimport von Ausrüstungen oder Rohstoffen |
kein Direktimport von Ausrüstungen oder Rohstoffen |
freie Gewinnausfuhr |
Nein |
Nein |
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer muss von allen erwerbstätigen Kubanern und Ausländern mit Wohnsitz in Kuba seit 2013 erbracht werden, egal ob diese im Privat- oder Staatssektor tätig sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. die Mitglieder von Kooperativen außerhalb der Landwirtschaft oder das Management ausländischer Firmen. Die aktuellen Sätze gehen auf das 2012 verabschiedete Steuergesetz zurück („Ley 113„).
Die ersten 10.000 Peso sind steuerlich absetzbar. Steuern werden in der selben Währung wie der Lohn bezahlt. Arbeiter in Mariel zahlen eine pauschale Einkommenssteuer von 5 %, die von der Vermittlungsagentur einbehalten wird. Bei vorzeitiger Entrichtung der Steuer wird ein Nachlass von 5 % gewährt.
Jahreseinkommen (in CUP) | Steuersatz |
---|---|
bis 10.000 Peso (400 US$) | 15 % |
10.000 bis 20.000 Peso (400 bis 800 US$) | 20 % |
20.000 bis 30.000 Peso (800 bis 1.200 US$) | 30 % |
30.000 bis 50.000 Peso (1200 bis 2.000 US$) | 40 % |
über 50.000 Peso (mehr als 2.000 US$) | 50 % |
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