18. März 2024

Steuersystem

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Kubas Steuersystem „in a nutshell“
(Stand: Januar 2022)


Privatsektor

Die heutigen Grundlagen für die Besteuerung des Privatsektors wurden im Jahr 2012 mit dem „Ley 113“ gelegt. Dieses galt zunächst für selbstständig Beschäftigte („Cuentapropistas“, TCP). Mit der Einführung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und nicht-agrarischen Kooperativen (CNA) am 19. September 2021 hat sich Kubas Steuersystem zuletzt neu aufgestellt. Dabei wurden diverse Regelungen vereinheitlicht und Abgaben reduziert (→ Details zu den Gesetzen + PDFs). Für landwirtschaftliche Genossenschaften und deren Mitglieder gelten gesonderte Konditionen, die hier nicht aufgeführt sind.

KMU und Kooperativen (CNA)Selbstständige (TCP)
Nominelle Abgaben
Gewinnsteuer: 35 % des Nettogewinns
– Kooperativen: <35 %, ergibt sich aus Nettogewinn je Mitglied
Einkommenssteuer: 3-20 % für Inhaber
– Angestellte: 3-5 %
Sozialabgaben: 14 % je Beschäftigten
Lohnsteuer: 5 %
Einkommenssteuer: 5 %
– Angestellte: 3-5 %
Sozialabgaben: 14 % je Beschäftigten
Lohnsteuer: 5 %
Umsatzsteuer10 %10 %
Effektive SteuerbasisNettogewinn nach Abzug aller Produktions- und Investitionskosten. Kooperativen: Nettogewinn verteilt auf alle Mitglieder
Nettogewinn nach Abzug aller Produktions- und Investitionskosten
SteuererleichterungenEin Jahr Steuerbefreiung nach Gründung. Keine Einkommenssteuer für Mitglieder von Kooperativen. Monatlicher Einkommenssteuerfreibetrag von 39.120 Pesos (ca. 1400 €) für KMU-Inhaber bzw. 3260 Pesos (ca. 120 €) für Angestellte. Reduzierung der Gewinnsteuer um 5-15% (Kooperativen: bis 20 %) für Exporte und Verkäufe in die ZEDMEin Jahr Steuerbefreiung nach Gründung. Vereinfachtes Steuersystem für Selbstständige ohne Angestellte und <200.000 Pesos (ca. 7300 €) Jahreseinkommen. Reduzierung der Einkommenssteuer um 5-15 % für Exporte und Verkäufe in die ZEDM. 3 % Nachlass auf elektronisch abgegebene Steuererklärungen
Absetzung von InvestitionenVollständig absetzbarVollständig absetzbar
Lokale AbgabenLokale Entwicklungssteuer von 1 % (ab 2. Jahr)keine
AußenhandelZugang über ausgewählte StaatsbetriebeZugang über ausgewählte Staatsbetriebe
Freie GewinnausfuhrNeinNein

Steuern für ausländische Investoren

Übersicht über die Steuersätze für ausländische Investoren nach dem neuen Gesetz über Auslandsinvestitionen vom 29. März 2014 („Ley 118“) und dem besonderen Steuersystem in der Sonderwirtschaftszone Mariel (ZEDM) vom 23. September 2013 („Decreto Ley 313“).

AllgemeinSonderwirtschaftszone Mariel (ZEDM)
Nominelle Abgaben
Gewinnsteuer: 15 % des Nettogewinns
(22,5 % bei Minen und Ressourcen, in Einzelfällen bis zu 50 %)
Sozialabgaben: 14 % je Beschäftigten
Lohnsteuer: 5 %
Gewinnsteuer: 12 % des Nettogewinns
Sozialabgaben: 14 % je Beschäftigten
Umsatzsteuer10 %1 % (ab 2. Jahr)
Effektive SteuerbasisNettogewinn nach Abzug aller Produktions- und InvestitionskostenNettogewinn nach Abzug aller Produktions- und Investitionskosten
SteuererleichterungenErlass der Gewinnsteuer für die ersten 8 Jahre eines Joint-Ventures oder ausländischen Betriebs. Keine Einkommenssteuer für ManagementErlass der Gewinnsteuer für die ersten 10 Jahre eines Joint-Ventures oder ausländischen Betriebs; keine Lohnsteuer. Keine Steuer auf Verkäufe im ersten Jahr, keine lokale Entwicklungsabgabe, keine Einkommenssteuer für Management
Absetzung von InvestitionenVollständig absetzbarVollständig absetzbar
Lokale AbgabenLokale Entwicklungssteuer von 1 %keine
Importzöllefür bestimmte Ausrüstungen. Keine Einfuhrzölle im Bereich der erneuerbaren Energienkeine
Außenhandelfreier Direktimport von Ausrüstungenfreier Direktimport von Ausrüstungen
Freie GewinnausfuhrJaJa

Einkommenssteuer

Seit dem 1. Januar 2021 sind sämtliche Beschäftigten in Kuba einkommenssteuerpflichtig, Ausnahmen gelten für Mitglieder von Kooperativen. Staatsangestellte und Arbeitnehmer im Privatsektor zahlen ab einem monatlichen Verdienst von 3260 Pesos (ca. 112 €) 3 Prozent Einkommenssteuer, darunterliegende Einkünfte sind von der Besteuerung ausgenommen. Auf Gehälter von über 9510 Pesos (ca. 327 €) werden 5 Prozent erhoben, hiernach ist der Satz gedeckelt. Selbstständige zahlen seit September 2021 einen fixen Einkommenssteuersatz von 5 Prozent. Die Tabelle für Inhaber von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) umfasst insgesamt sechs Stufen:

Monatliches EinkommenSteuersatz
39.120 Pesos (ca. 1400 €)Freibetrag
Bis 75.000 Pesos (ca. 2800 €)3 %
75.000 bis 150.000 Pesos (ca. 2800 bis 5500 €)5 %
150.000 bis 250.000 Pesos (ca. 5500 bis 9200 €) 10 %
250.000 bis 350.000 Pesos (ca. 9200 bis 12.900 €)15 %
>350.000 Pesos (>ca. 12.900 €)20 %
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