19. März 2024

Neues Dekret zur Kultur in Kuba sorgt international für Diskussion

Das Dekret 349 legt Verstöße in kulturpolitischen Angelegenheiten und bei der Erbringung von künstlerischen Dienstleistungen fest (Quelle: Dunia Álvarez Palacios, Granma)

Havanna. Mit einem neuen Gesetz will Kubas Regierung den Kunstbetrieb des Landes reorganisieren. Das Dekret 349, das im Dezember in Kraft treten wird, löst die bisherigen Regularien von 1997 ab. Es sieht unter anderem vor, dass künstlerische Darbietungen im öffentlichen Raum künftig nur mit einem Vertrag beim Kulturministerium erfolgen dürfen, das zunächst die Genehmigung erteilen muss. Damit will die Regierung unter anderem verhindern, dass Auftritte am Fiskus vorbei organisiert werden und führt zugleich Sanktionen gegen die Verbreitung von diskriminierenden Inhalten ein.

Mit der Neuregelung sollen „Qualität und ethische Werte“ bei öffentlichen Darbietungen sichergestellt werden, erklärte das Zentralorgan der regierenden Kommunistischen Partei, die Tageszeitung Granma. Das Gesetz definiere darüber hinaus „die anzuwendenden Mittel bei Verstößen gegen die Regularien.“ Dazu zählen laut dem Gesetzestext unter anderem die Verwendung audiovisueller Medien, welche gewalttätige oder pornographische Inhalte, Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher Einschränkung sowie sexistische, obszöne oder vulgäre Sprache propagieren. Die unangemessene Verwendung patriotischer Symbole oder das Fehlen eines Vertragsabschlusses mit dem Ministerium gehören ebenfalls zu den sanktionierten Praktiken für Künstler.

In einem ausführlichen Artikel wurden in der Zeitung die Details des Gesetzes erklärt, wozu auch der Sanktionskatalog zählt. Darin wird zwischen „schweren“ und „sehr schweren“ Verstößen unterschieden, wobei das Fehlen einer Genehmigung bzw. Vertrags mit dem Kulturministerium in letztere Kategorie fällt. Zu den lediglich „schweren“ zählen unter anderem „jegliche Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, welche die normale Entwicklung unserer Gesellschaft auf kulturellem Gebiet regeln.“ Die im Gesetz festgelegten Konsequenzen reichen jeweils von einer Geldstrafe von bis zu 2.000 kubanischen Pesos (etwa 70 Euro) bis zur Beschlagnahmung von Instrumenten und anderen Gegenständen durch Kontrollinspektoren, welche die Einhaltung der Verträge überprüfen und Kunstdarbietungen auch vor Ort beenden dürfen.

Auf Kuba stieß das Gesetz und die damit verbundenen Sanktionen nicht nur auf Zustimmung. Die oppositionelle Künstlerin Yanelys Núñez protestierte vor dem Kapitol in der Hauptstadt gegen das Gesetz, indem sie sich mit Kot beschmierte. Die Aktion, welche von zahlreichen Oppositionsmedien als „spontane Demonstration“ aufgegriffen wurde, reiht sich dabei in eine Reihe von Protesten ein. Núñez, die bereits 2016 von der New York Times als „sehr aktive Dissidentin“ gelobt wurde, gab zum Thema „Kunstfreiheit“ zuletzt Anfang September ein Interview mit dem argentinischen Onlineportal Infobae Cultura in den Räumen des rechtskonservativen Thinkthank „Zentrum für die Öffnung und Entwicklung Lateinamerikas“ (Centro para la Apertura y el Desarrollo de América Latina)“ in Buenos Aires. Andere kubanische Künstler hielten am Kapitol Schilder mit „No 349“ in die Kameras und übergaben Medienvertretern einen mehrseitigen Protestbrief gegen das Dekret, den sie dem Parlament, dem Kulturministerium und der Staatsanwaltschaft vorgelegt hatten. Andere warnten in den sozialen Medien vor einer „Kriminalisierung der Künstler“ und dem Verlust von künstlerischen Freiräumen. Von exilkubanischen Medien wurde das Gesetz erwartungsgemäß scharf kritisiert. Beim Dekret 349 handle es sich um eine „systematische Vorzensur“, erklärte die in den USA lebende Rechtsanwältin Laritza Diversent, die verschiedene Dissidentengruppen auf Kuba berät. Amnesty International mischte sich in die Debatte ein und kritisierte das Gesetz als „zu vage und weit gefasst.“ Deutschsprachige Medien titelten, ohne auf die Details der neuen Regularien einzugehen: „Kunstfreiheit in Kuba eingeschränkt – Zurück in die grauen Jahre“ (Taz), „Kuba dreht die Uhr zurück – ein neues Gesetz soll die Kunstfreiheit massiv beschneiden“ (Neue Züricher Zeitung), „Kuba: Künstler wehren sich gegen Zensur“ (Deutsche Welle).

Unterdessen verteidigten auf Kuba verschiedene Künstler das neue Gesetz in den Medien. Der Dichter und Schriftsteller Antonio Rodríguez Salvador erklärte, das Dekret 349 entspreche vielen Bedürfnissen der Künstler, indem es „Ordnung in das komplexe Gebiet der kommerziellen Kunstdienstleistungen“ bringe. Verträge können künftig nicht mehr am Ministerium vorbei geschlossen werden, womit diesem bisher wichtige Einnahmen entgingen.

„Die künstlerische und schriftstellerische Freiheit ist nicht Gegenstand des Dekrets“, schrieb der Autor und Kunstkritiker Pedro de la Hoz in einem Kommentar in der Granma. „Die Freiheit des künstlerischen Schaffens steht außer Frage, sie zählt zu den den unverhandelbaren Grundprinzipien der Kulturpolitik der Revolution.“ Das Gesetz richte sich lediglich gegen Formen rassistischer, homophober und anderer diskriminierender Inhalte einer „vulgären Kultur“, welche die Erniedrigung von Menschen zur Schau stelle, so de la Hoz. Sobald eine Kunstdarbietung in einem Nachtklub, einem Theater oder andernorts im öffentlichen Raum stattfinde, sei sie Gegenstand der Kulturpolitik des Staates. „Es kann nicht zwei, drei, hundert verschiedene Kulturpolitiken geben, sondern eine einzige, die offen, weit gefasst und inklusiv ist – aber kohärent umgesetzt wird, im staatlichen, wie im nicht-staatlichen Sektor“, so de la Hoz.

Von Marcel Kunzmann / Amerika21

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3 Gedanken zu “Neues Dekret zur Kultur in Kuba sorgt international für Diskussion

  1. Die fiskalischen Aspekte sind ja noch nachvollziehbar. Es hat aber nichts mit der Freiheit der Kunst zu tun, wenn vage formulierte Normative geschaffen werden, die obendrein auch noch willkürlich ausgelegt werden können. Wer will denn beurteilen, welche (im künstlerischen Sinne) kalkulierte Provokation, welches Spiel mit und welche Infragestellung von gesellschaftlichen und sozialen Werten und Normen als justiziabel zu betrachten ist? „Unangemessene Verwendung patriotischer Symbole“, Kunst, die „sexistische, obszöne oder vulgäre Sprache propagiert“. Was ist denn bitte obszön, was vulgär? Wer urteilt über die Dialektik bei der Rezeption von Kunst? Was, wenn das intellektuelle Spiel und das brechen von Normativen von den Behörden nicht als solches dialektisch verstanden wird? Der Künstler steht immer mit dem einen Fuß im Knast! Wie sieht es mit spontaner Aktionskunst im öffentlichen Raum aus, die ist ja per se damit ausgeschlossen? Gut, war auch vorher schon so. Aber mit diesem Dekret verbessert sich neben der fiskalischen Einordnung nur eines, und zwar die Kontrolle der Kunst durch die Behörden im Allgemeinen. Das Auflegen eines subtilen Bedrohungsszenarios durch diverse Interventionsmöglichkeiten schafft Selbstbeschränkung und hat damit einen erheblichen Einfluss auf die künstlerischen Inhalte. Kunst muss frei sein und bleiben, sich auszudrücken.

    Was sollen die deutschen Medien denn auch in den Mittelpunkt ihrer Berichterstattung stellen, wenn nicht gerade die Beschneidung der Freiheit der Kunst? Dass ein Staat seinen fiskalischen Anspruch durchzusetzen versucht, ist zumindet hier selbstverständlich. Die Freiheit der Kunst aber eben auch, ohne wenn und aber! Das Dekret wird auch nicht ‚ein bisschen gut‘, wenn man die fiskalischen Aspekte positiv bewertet. Es bleibt konditionierend und einschränkend für die Künstlerszene, eine freie Entfaltung wird schwer möglich sein.

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