18. März 2024

Kuba erleichtert Auslandsreisen

Gaceta Oficial, 16. Oktober 2012
Gaceta Oficial, 16. Oktober 2012

Am heutigen Dienstag wurden in einem Artikel der Granma und der offiziellen Gesetzesgazette weitreichende Änderungen der Migrationsgesetzgebung Kubas angekündigt. Demnach werden ab dem 14. Januar 2013 die bisherigen Reisebeschränkungen weitgehend abgebaut. Die Beantragung einer gesonderten Ausreiseerlaubnis wird ab diesem Datum entfallen, ein Reisepass sowie das Einreisevisa des Ziellandes werden künftig die einzigen Bedingungen für Auslandsreisen sein. Auch das bisher obligatorische Einladungsschreiben aus dem Zielland entfällt. Bisher ausgestellte Reisepässe können kostenlos beim Innenministerium aktualisiert werden.

Auch die Dauer von möglichen Auslandsaufenthalten wurde auf 2 Jahre erhöht. Für längere Auslandsaufenthalte muss dann eine Verlängerung bei der jeweiligen kubanischen Botschaft beantragt werden. Mit der Änderung der Gesetze gehe es darum, diese an „die bestehende Situation und die Entwicklung in naher Zukunft anzupassen“, heißt es in der offiziellen Mitteilung. Allerdings behält sich der kubanische Staat vor, die Abwanderung von bestimmten Fachkräften als von der Revolution generiertes Humankapital zu verhindern, dazu zählen insbesondere die zahlreichen ausgebildeten Ärzte welche das Rückgrad des kubanischen Gesundheitssystems bilden.

Obwohl diese Änderungen bereits vor einigen Monaten von Parlamentspräsident Ricardo Alarcón angekündigt wurden, nahm die westliche Presse sie dennoch mit großer Überraschung auf. Die letzte Modifikation der Migrationsgesetzgebung in Kuba erfolgte 1976.

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