Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida hat vier Kreuzfahrtlinien, die das sozialistische Kuba angesteuert hatten, zu einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 400 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Strafzahlung soll als Entschädigung für angebliche Schäden für nordamerikanische Firmen dienen, die vor dem Sieg der Revolution 1959 die Rechte zur Bewirtschaftung einiger Docks im Hafen von Havanna innehatten und 1960 enteignet wurden.
Betroffen sind die vier Kreuzfahrtlinien Carnival, MSC, Royal Caribbean und Norwegian, die außerhalb der USA ihren Sitz haben, aber in Florida ihre Hauptgeschäftsstelle unterhalten. Sie müssen eine Gesamtsumme von 439 Millionen an die in Delaware registrierte Firma Havana Docks bezahlen. Der Betrag ergibt sich aus dem Wert des ursprünglichen Eigentumsanspruchs plus Zinsen.
Nach Sanktionslockerungen unter dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama konnten US-Kreuzfahrtschiffe die Insel ab 2016 erstmals ansteuern. Drei Jahre später brachte Donald Trump den US-Tourismus vollständig zum erliegen, was auch Kreuzfahrer betraf.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Anwendung der Helms-Burton-Gesetze aus dem Jahr 1996, deren dritter Teil nach jahrzehntelanger Aussetzung erstmals im Jahr 2019 von Trump aktiviert wurde. Demnach können Schadensersatzklagen gegen kubanische Einrichtungen und Betriebe geltend gemacht werden, die im Rahmen der Revolution 1959 enteignet wurden. Dies schließt auch Drittstaaten und Einrichtungen ein, die auf Grundstücken in ehemaligem US-Besitz errichtet worden sind.
„Die Carnival Corporation hat eine legale Reise unternommen, die ausdrücklich von der US-Regierung genehmigt, autorisiert und gefördert wurde“, erklärte Carnival-Sprecherin Jody Venturoni. „Wir sind mit der Entscheidung und dem Urteil nicht einverstanden und planen, in Berufung zu gehen“, so Venturoni.
Kubas Regierung begann in der Obama-Ära Verhandlungen über eine Neuregelung zur Frage der Entschädigungen, die allerdings mit Amtsantritt von Trump im Sande verlaufen sind. Insgesamt geht es um Vermögenswerte von rund zwei Milliarden US-Dollar, seit 2019 wurden 44 Klagen eingereicht.
„Zu den zentralen Zielen des Helms-Burton-Gesetzes gehörte es, Kubas wirtschaftliche, kommerzielle und finanzielle Beziehungen zu Drittländern zu behindern und seine Fähigkeit zu beeinträchtigen, Direktinvestitionen von ausländischem Kapital für seine Entwicklung anzuziehen“, erklärte damals das kubanische Außenministerium in einer Stellungnahme. (Amerika21)