28. März 2024

Kuba vereinheitlicht Investitionsgesetze

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Investitionen werden in Kuba durch ein neues Gesetz vereinfacht (Quelle: Opciones.cu)

Als Teil der umfassenden Unternehmens– und Finanzreform hat der kubanische Ministerrat am 23. Januar ein neues Gesetz (Decreto Ley 327) zur Vereinheitlichung der Investitionsprozesse auf der Insel verabschiedet. Durch die Ablösung des alten Gesetzes von 2006 schafft Kuba einen einheitlichen juristischen Rahmen, der sowohl die staatlichen als auch die nicht-staatlichen Investitionsvorhaben regelt.

Nach dem Gesetz wird zunächst zwischen Bau- und Installationsinvestitionen (z.B. Häuserbau, Hoch- und Tiefbau, Kunstbauten, etc.) sowie nicht-baulichen Investitionsvorhaben (Forschung und Entwicklung, Software, geistiges Eigentum, etc.) unterschieden. Für jeden Typ beinhaltet das Gesetz nun auch aktualisierte Vertragsentwürfe und vorgedruckte Formulare, mit denen ein Investitionsprozess gestartet werden kann.

Zu den Voraussetzungen für die Genehmigung eines Investitionsvorhabens zählen neben technischen Machbarkeitsstudien auch Marktprognosen zu den Absätzen im Binnenmarkt sowie Risiko- und Gewinneinschätzungen. Das Wissenschaftsministerium soll hierzu neue Assessment-Tools entwickeln, die auch bei der Überprüfung von Bauvorhaben eingesetzt werden. Die Gehmigungen für den Häuserbau werden künftig beim Institut für Flächenplanung anstatt beim Wohnungsministerium erteilt.

Der Investor wird als natürliche Person definiert, der eine spezielle Lizenz dafür benötigt. Die vereinfachten Genehmigungsprozeduren gelten nicht nur für den Staatssektor, sondern auch für private und genossenschaftliche Betriebe. Joint-Ventures und ausländische Firmen brauchen für Investitionsvorhaben zwar weiterhin die Erlaubnis des zuständigen Ministeriums, jedoch gilt auch für sie in Zukunft der selbe juristische Rahmen wie für alle anderen Betriebe des Landes, mit Ausnahme der Sonderwirtschaftszone Mariel.

Im Zuge der Dezentralisierung der Wirtschaft dürfen die staatlichen Betriebe in gewissen Grenzen eigenständige Investitionsentscheidungen fällen, womit sich die Kompetenz der Betriebsleitung vor Ort gegenüber der Planbehörde erhöht. Mit dem neuen Gesetz hält damit nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine Vereinfachung des Investitionsprozesses in Kuba Einzug. Die Vorgehensweise bei Investitionen ist nun auch für ausländische Unternehmer einheitlich und transparent, bisher regelten mehrere unterschiedliche Gesetzestexte die Investitionsvergabe.

Zwar war auch schon unter der vorherigen Regelung der Investor eine natürliche Person, jetzt ist die Vergabe der Lizenz jedoch an den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen geknüpft. Neu ist auch, dass Akteure aus dem Privatsektor – zumindest theoretisch – als Investor tätig werden können. Die Regelung soll dabei nicht nur Investitionen erleichtern, sondern auch die persönliche Verantwortung der Entscheidungsträger bei Fehlinvestitionen erhöhen. „Eine größere Effizienz bei den Investitionen zu erreichen ist weiterhin das Ziel der kubanischen Wirtschaft“, kommentierte die Granma das neue Gesetz. Die Verordnung tritt binnen 60 Tagen in Kraft.

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