3. Dezember 2024

Umfassende Zollreform soll Privatsektor helfen

Mit einer umfangreichen Zollreform will Kubas Regierung der kränkelnden Wirtschaft weiter auf die Beine helfen und den Privatsektor stützen. Dabei werden manche Hemmnisse fallen, die den Betrieben bisher das Leben schwer gemacht haben. Die Reform, welche am Donnerstag in einer zweistündigen Sondersendung kurz vor den Abendnachrichten vorgestellt wurde, ist die wohl umfangreichste Entschlackungskur der kubanischen Zollvorschriften seit den 1990er Jahren. Touristen dürften sich indes über Neuerungen bei der Tabakausfuhr freuen.

Erleichterungen für den Privatsektor

Mit der Novellierung sollen „Exporte und die internationale Eingliederung unserer Unternehmen“ erleichtert werden, wie Vize-Finanzminister Vladimir Regueiro Ale erklärte. Viele Erleichterungen, die bislang nur für den Staatssektor galten, kommen jetzt auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Genossenschaften zu Gute. Darüber hinaus werden Reisende von der Reform profitieren, indem viele Bereiche weltweiten Gepflogenheiten angepasst werden. „Wir arbeiten an der Überprüfung aller Vorschriften, um Hindernisse zu beseitigen, welche die Aktivitäten sowohl im kommerziellen als auch im nichtkommerziellen Bereich und für Reisende behindern“, erklärte der Leiter der kubanischen Zollbehörde, Nelson Cordovés Reyes, das Ziel der Maßnahmen.

Ein zentrales Element, welches den privaten Unternehmen auf Kuba helfen soll, ist die Aufhebung der Zölle für Zwischengüter der verarbeitenden Industrie. Sobald ein Unternehmen neue Güter mittels privater Einfuhr für Weiterverarbeitung und Export erhält, kann eine Zollbefreiung beantragt werden. Diese soll relativ rasch und unbürokratisch erteilt weren. „Derzeit können dies nur staatliche Unternehmen in Anspruch nehmen, aber mit der entsprechenden Genehmigung werden auch die neuen Eigentumsformen davon Gebrauch machen können“, bekräftigte Regueiro Ale. Damit soll die Reformleitlinie 42 umgesetzt werden, welche die Förderung der Exporte und die Integration der kubanischen Wirtschaft in den Weltmarkt vorsieht. Auch die im Rahmen der neuen Wirtschaftsstrategie angestrebte Angleichung der Rahmenbedingungen von Staats- und Privatsektor wird mit dem Paket Rechnung getragen.

Eine weitere wichtige Neuerung für Geschäfte stellt die Möglichkeit der sogenannten „vorübergehenden Ausfuhr“ dar. Damit können Waren zollfrei aus- und danach wieder eingeführt werden. Diese gängige internationale Praxis wird z.B. bei der Reparatur von Maschinen, Werkzeugen und Instrumenten im Ausland genutzt und kann jetzt auch von Kubas Mittelständlern in Anspruch genommen werden. Mit der Reform würden zahlreiche Normen „auf internationalen Standard gehoben“, wie die Leiterin für Prozessabwicklung beim kubanischen Zoll, Yamila Martínez Morales, kommentierte. Sämtliche neuen Dienste sollen digital umgesetzt werden.

Auch Touristen profitieren

Privatpersonen profitieren vom neuen Limit für die generelle zollfreie Ein- und Ausfuhr von Waren, dieses wurde von 2000 auf 5000 Pesos angehoben. Gleich hoch ist auch die Summe an harter Währung, die anmeldefrei ein- und ausgeführt werden kann. Fischer und Kahnbesitzer dürfte freuen, dass der Import von Bootsmotoren (bis 10 PS) künftig zollfrei wird. Das gilt auch für Ausländer mit permanentem Wohnsitz auf der Insel. Eine gute Neuigkeit für Touristen: jetzt dürfen bis zu 50 Zigarren ohne Rechnung und Siegel ausgeführt werden (notwendig bleibt allerdings die Originalverpackung). Bislang war ab 20 Stück ein staatliches Siegel für die legale Ausfuhr verpflichtend. Das könnte nicht zuletzt den Kleinbauern nützen. Änderungen gibt es auch bei den Medikamenten. Reisende, die einen Drogenentzug machen, dürfen erstmals ihre Ersatzstoffe (u.a.: Morphin, Kodein, Methylphenidat, Alprazolam und Chlordiazepoxid) nach vorheriger Anmeldung mitführen. Noch nicht genau bekannte Änderungen soll es bei den Regeln bei der Ausfuhr von Kulturgütern geben, der Zoll bittet hierfür um Vorschläge aus der Bevölkerung.

Am 15. Juli 2021 genehmigte die kubanische Regierung ausnahmsweise die kostenlose Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Medikamenten bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Anschließend kam eine weitere Reihe von Waren hinzu und die Maßnahme wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Mit der jetzigen Zollreform werden nach vielen Jahren gebündelt alte Zöpfe abgeschnitten um die wirtschaftliche Entwicklung und den Tourismus zu begünstigen. Sämtliche Details sollen in den ersten Apriltagen im Gesetzesblatt veröffentlicht werden.

Teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert