18. März 2024

Über 40.000 im Ausland lebende Kubaner zurückgekehrt

Der für im Ausland lebende Kubaner zuständige Funktionär des kubanischen Außenministeriums, Ernesto Soberón (Quelle: Granma)

Seit der Reform der kubanischen Migrationsgesetze im Jahr 2013 haben sich 40.603 im Ausland lebende Kubaner wieder repatriieren lassen. Dies gab Ernesto Soberón Guzmán, Leiter der zuständigen Abteilung beim kubanischen Außenministerium, jüngst im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt. Soberón bekräftigte den Willen der kubanischen Regierung, weiterhin mit den im Ausland lebenden Landsleuten zusammenzuarbeiten.

Dies drücke sich nicht zuletzt auch bei der Beteiligung von im Ausland lebenden Kubanern an der laufenden Volksaussprache zur Verfassungsreform aus. „Bis heute haben sich Kubaner aus 121 Ländern an der Debatte beteiligt“, so Sóberon. Auch der Reiseverkehr hat in den letzten 5 Jahren stark zugenommen. Seit 2013 besuchten mehr als zwei Millionen im Ausland lebende Kubaner die Insel, während 2,6 Millionen kubanische Staatsbürger ins Ausland reisten.

Seit dem 14. Januar 2013 sind in Kuba neue Migrationsgesetze in Kraft. Die Beantragung einer gesonderten Ausreiseerlaubnis für kubanische Staatsbürger ist seit diesem Datum entfallen. Die Dauer von Auslandsaufenthalten wurde auf zwei Jahre erhöht, wobei eine Verlängerung möglich ist. Wer innerhalb dieses Zeitraums nach Kuba zurückkehrt, behält seine Staatsbürgerschaft. Auch wie Repatriierung von im Ausland lebenden Kubanern wurde mit den neuen Bestimmungen vereinfacht.

Obwohl sich die Regierung damals vorbehielt, die Regelungen bei bestimmten Fachkräften noch zu modifizieren, trat kein massenhafter Exodus aufgrund der Reiseerleichterungen ein. Stattdessen würden die damals eingeführten Maßnahmen heute „völlig normal funktionieren“ und genössen „in- und außerhalb Kubas große Akzeptanz“, sagte Soberón. „Unterm Strich reisen die Kubaner heute zunehmend ins Ausland, wandern jedoch nicht massenhaft aus.“

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