11. Oktober 2024

Ministerrat entschärft neue Regeln für den Privatsektor

Am morgigen 7. Dezember treten neue Regeln für Kubas Privatsektor in Kraft (Quelle: Cubadebate)

Kubas Regierung kündigte heute die Modifizierung der neuen Regeln für den Privatsektor der Insel an. Das im Juli verabschiedete Maßnahmenpaket, welches am Freitag in Kraft treten wird, hat in Folge der Aussprachen mit den betroffen Akteuren einige Änderungen erhalten. So wird die ursprünglich vorgesehen Begrenzung auf eine Lizenz pro Person doch nicht kommen. Auch die geplante Bestuhlungsgrenze von 50 Plätzen für private Restaurants entfällt.

Nach dem vorläufigen Stopp der Ausgabe neuer Lizenzen für die Arbeit auf eigene Rechnung (Cuentapropismo) im August 2017 kündigte Kubas Regierung ein neues rechtliches Rahmenmodell für den Privatsektor an. Ziel ist es, Korruption und Steuerhinterziehung das Wasser abzugraben und gleichzeitig transparente Strukturen für die rund 600.000 Kubaner zu schaffen, die im privaten Kleingewerbe tätig sind.

Hierzu zählt beispielsweise die Verpflichtung zur Eröffnung eines Bankkontos für sechs Berufskategorien (darunter Taxifahrer und Restaurantbetreiber), auf denen alle betrieblichen Ausgaben verzeichnet sein müssen. Dies betrifft etwa 80.000, also rund 13 Prozent der Cuentapropistas. Um die Bürokratie für alle Beteiligten zu reduzieren, wurden zahlreiche Einzellizenzen zusammengefasst, so dass am Ende 123 Berufskategorien übrig bleiben. Zudem soll die Verwaltung und Kontrolle des Privatsektors stärker auf die jeweiligen Provinzorgane verlagert werden, die manche Regularien den lokalen Bedingungen anpassen können.

In den vergangenen Monaten wurde das Gesetz in mehreren hundert Versammlungen des Arbeitsministeriums mit den Cuentapropistas diskutiert. Dabei wurden zahlreiche Anregungen und Kritiken der Versammelten aufgenommen. In Folge der Aussprache kam es nun zu Veränderungen an einigen Stellen. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf maximal eine Lizenz pro Person wird dabei entfallen. Obschon nur rund 1,6 Prozent der Angehörigen des Privatsektors derzeit mehr als eine Lizenz hält, wird dies auch in Zukunft weiterhin möglich sein. Private Restaurants sollen künftig keine gesetzlich vorgeschriebene Bestuhlungsgrenze bekommen, auch hier bleibt also alles beim alten. Außerdem war geplant, dass auf den Bankkonten immer drei monatliche Steuersätze vorhanden sein müssen. Dies wurde nun auf zwei reduziert. Betreiber von Süßwarengeschäften dürften zudem künftig auch Softdrinks und Bier verkaufen. Private Zimmervermieter im Tourismussektor dürften ihre Gäste auch weiterhin bewirten, müssen dafür jetzt allerdings ein Hygienezertifikat vorweisen.

Mit der Entschärfung des neuen Regelkatalogs greift Kubas Regierung die häufigsten Kritikpunkte der Cuentapropistas auf, welche eine unverhältnismäßige Einschränkung ihres Geschäftsbetriebs befürchteten. An den Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und dem neuen vereinheitlichten Steuersystem wird sich jedoch nichts ändern. Damit soll ein transparenter rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die Konzentration von Reichtum verhindert, die weitere Ausübung des Kleingewerbes  aber ermöglicht. „Die Veränderungen bekräftigen die Bereitschaft der kubanischen Regierung, diese Aktivität im Rahmen der Wirtschaftsaktualisierung des Lands weiter zu entwickeln“, erklärte Kubas Arbeitsministerin Margarita González Fernández. Weitere Maßnahmen befinden sich derzeit in der Vorbereitung und sollen die jetzigen Regeln in Zukunft ergänzen.

Teilen:

4 Gedanken zu “Ministerrat entschärft neue Regeln für den Privatsektor

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert