Das kubanische Staatsfernsehen kündigte gestern Abend eine Maßnahme an, wodurch ab dem 1. Dezember 2012 staatliche Restaurants von selbstständig Beschäftigten bzw. ihrer bisherigen Belegschaft gepachtet werden können. Diese Maßnahme schließt sich damit direkt an die Verpachtung von Friseursalons an, welche schon seit einigen Jahren durch Privatpersonen und Genossenschaften betrieben werden können. Dies entspricht der Umsetzung der vom VI. Parteitag beschlossenen Leitlinie 308, welche die Einführung von nicht-staatlichem Management in den Bereichen Handel und Gastronomie vorsieht.
Damit zieht sich der Staat langsam aus dem Gastronomiegewerbe zurück. Dies hat den Vorteil, dass die Ausgaben für Strom und Wasser von den Betreibern der Restaurants selbst getragen werden und diese dem Staat zusätzlich Steuern bezahlen. Ziel der Maßnahme ist es eine stärker nachfrageorientierte Restaurantleitung mit besserem Service für die Kunden zu gewährleisten. Die Pachtverträge laufen zunächst 10 Jahre, können dann aber verlängert werden. Desweiteren erlangen die Provinzregierungen die Kompetenz, selbst die Miete für die Räumlichkeiten festzulegen. Zunächst bleibt dieses Pilotprojekt jedoch auf 200 ausgewählte Betriebe mit ein- bis fünf Angestellten in den Provinzen Artemisa, Villa Clara und Ciego de Ávila beschränkt und wird schrittweise auf 1.200 Restaurants und Cafeterias im ganzen Land ausgedehnt.
Diese neu geschaffenen Privatlokale werden dabei auch weiterhin von den staatlichen Großmärkten mit Rum, Zigarren und Zigaretten versorgt, um konstante Preise für die Kunden zu ermöglichen.
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