Kubas Wirtschaftsminister hat gestern in einer Sondersendung den Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, spanisch: PYMES) bekannt gegeben, deren Gründung als Teil der neuen Wirtschaftsstrategie ab diesem Spätsommer erlaubt werden wird. Die neue Rechtsform der „Sociedad de responsabilidad limitada“ (SRL) entspricht in etwa einer deutschen GmbH und beinhaltet wichtige Unterschiede zur bisher bekannten „Arbeit auf eigene Rechnung“.
Mit der Bildung einer KMU können Unternehmer, die bislang als „Arbeiter auf eigene Rechnung“ persönlich in der Haftung stehen und keine eigene Rechtsperson haben, Kapitalgesellschaften gründen. Anlagen und Maschinen sind damit Teil der GmbH und auch im Privatsektor de jure nicht mehr dem einzelnen Individuum zugehörig – ein Novum auf der sozialistischen Insel. Ohne eine solche Rechtsfigur werden künftig nur noch Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten operieren. Wie Vize-Wirtschaftsministerin Johana Odriozola erklärte, müssten die Gesetze dafür komplett neu geschrieben werden. „Die Existenz dieser Akteure bedeutet Vorteile für die heutigen Betriebe, vor allem im Bereich der Verträge, Zugang zu Finanzierungsquellen und der Trennung des Vermögens“, so Odriozola.
„KMU sind im heutigen Kuba bereits eine Realität, jedoch ohne entsprechenden Rahmen“, erklärte Wirtschaftsminister Alejandro Gil. Es gebe nicht wenige Privatunternehmen mit mehr als nur einer Handvoll Angestellten. Mit der Währungsreform, deren positive Effekte sich Stück für Stück einstellten, sei erstmals die Herstellung annähernd gleicher Rahmenbedingungen für sämtliche Eigentumsformen möglich. Jetzt sei es daher an der Zeit, „jedem Akteur seinen Platz zuzuweisen“, so Gil.
Wer heute im Privatsektor zwischen einem und zehn Beschäftigten zählt, wird seine Firma als Mikrounternehmen anmelden können. Zwischen 11 und 35 Angestellten gilt ein Betrieb als Kleinunternehmen. Die Mittelständler umfassen 36 bis 100 Angestellte. Wie Gil betonte seien diese Zahlen jedoch nicht in Stein gemeißelt und könnten nach Anlaufen des Prozesses den praktischen Erfordernissen angepasst werden.
Von der KMU-Gesetzgebung profitieren sollen sowohl Privat- als auch Staatsunternehmen. Bislang gibt es häufig den Fall, dass ein Staatsbetrieb keine Gewinne an die Beschäftigten ausschütten kann, weil beispielsweise drei von vier Divisionen Verluste einfahren. Die Arbeiter der rentablen Sparte haben die Ineffizienz des restlichen Betriebs zu schultern, was den Konzern insgesamt bremst. Künftig können Bestandteile von Staatsunternehmen als GmbH ausgegliedert werden und damit maximale Autonomie in der Geschäftsführung erhalten. Die Bedingungen für KMU im Staats- und im Privatsektor sollen laut Gil identisch sein. In Zukunft seien auch gemischte KMU denkbar.
Zum Zeitplan der Umsetzung befragt erklärte Gil, dass in den kommenden zwei Monaten der rechtliche Rahmen ausgearbeitet werden soll. Zwischen Mitte August und Anfang September soll dieser feststehen und die Gründungsphase kann beginnen, so der Minister. Als weitere Neuerung wird parallel an der Umsetzung einer kompakten Negativliste für Berufe im Privatsektor gearbeitet, welche die bisherige Listung erlaubter Tätigkeiten ablösen wird. Auch die Gründung von Dienstleistungs- und Produktionskooperativen, die bis dato nur in experimentellem Rahmen möglich ist, soll dieses Jahr noch grünes Licht erhalten. Damit werden in der zweiten Jahreshälfte die wichtigsten Aspekte der 2020 angekündigten neuen Wirtschafsstrategie Kubas umgesetzt.
Die Idee ist soweit schon gut aber ohne entsprechendes Eigenkapital wohl kaum umsetzbar!
Also wieder mit Hilfe von einer „remesa“ Unterstützung durch die „Familie“ außerhalb Cubas.
Was ist mit der Besteuerung dieser Unternehmen?