6. Dezember 2024

Kuba veröffentlicht neues Gesetz über den Privatsektor

Viele Kubaner haben das jüngst veröffentlichte Gesetz und die Wiederaufnahme der Lizenzausgabe seit letztem August sehnlich erwartet (Quelle: Cubadebate)

Am Dienstag veröffentlichte Kubas Regierung die lange angekündigte Neuregulierung des Privatsektors der Insel. Die im August vergangenen Jahres eingeführte Pause der Lizenzausgabe ist damit absehbar beendet. Mit dem neuen Gesetz soll ein einheitliches Regelsystem geschaffen werden, welches einen transparenten Rahmen für die „Arbeiter auf eigener Rechnung“ setzt und gleichzeitig Korruption und Steuerhinterziehung das Wasser abgraben soll. Durch die Bündelung vieler Lizenzen soll auch die Bürokratie abnehmen.

Seit im August 2017 die Ausgabe neuer Lizenzen für die „Arbeit auf eigene Rechnung“ (span.: Cuentapropismo) in vielen Bereichen pausiert wurde, warten große Teile des Landes auf die damals angekündigte Neuregulierung. Vor allem die zunehmende Korruption und Steuerhinterziehung sowie der um sich greifende Schwarzmarkt wurden damals als Gründe genannt, das System des privaten Kleingewerbes auf Kuba einer Feinjustierung zu unterziehen. Am Dienstag nun wurde das neue Gesetz veröffentlicht, welches bereits im Februar dieses Jahres vom damaligen Präsidenten Raúl Castro unterzeichnet wurde. Was sind die wesentlichen Neuerungen?

  • Heute zählt Kuba 591.456 Cuentapropistas (im Vergleich zu 157.351 bei Beginn der Reform im Jahr 2010). Damit stellt das private Kleingewerbe heute 13 Prozent der Arbeitsplätze im Land. 
  • Es gibt keinen Weg zurück bei der Arbeit auf eigene Rechnung„, erklärte die Vizeministerin für Arbeit und soziale Sicherheit, Marta Elena Feitó Cabrera, gegenüber dem Nachrichtenportal „Cubadebate“. „Diese Wirtschaftsaktivität soll erhalten werden, allerdings auf geordnete Weise.
  • Wesentliche Neuerung: die über 200 Berufe wurden in 123 Berufskategorien zusammengefasst (ohne dass dadurch Berufe entfallen würden). Wer jetzt beispielsweise ein Manikürestudio mit Friseursalon aufmachen will, braucht dafür keine zwei gesonderten Lizenzen mehr, da beide Berufe in eine Kategorie fallen.
  • Künftig wird es keine Lizenzen mehr für private Lebensmittelverkäufer (in Form von Straßenkarren), CD und DVD-Händler sowie private Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten geben. Personen, die bereits eine Lizenz für die entsprechenden Aktivitäten haben, können diese jedoch weiterhin ausüben. Neue Lizenzen kamen für die Kategorien Bars, Süßbäcker und Vermieter von Fahrzeugen hinzu.
  • Gleichzeitig wird jede Person nur eine Lizenz ausüben. Wer also beispielsweise eine Casa particular an Touristen vermietet und eine Bar betreibt, muss sich für eines der beiden Geschäfte entscheiden. Die gute Nachricht für Cuentapropistas und die zuständigen Verwaltungsbehörden: Dies betrifft nur 1,6 Prozent der Cuentapropistas, für 98 Prozent gibt es keine Änderung.
  • Wer eine Lizenz im Bereich Zimmervermietung, Gastronomie, im Baugewerbe oder Transportsektor (hier: nur in Havanna und ab vier Passagieren) besitzt, muss künftig seine gesamten betrieblichen Einnahmen und Ausgaben auf einem Bankkonto aufführen.
  • Eine wichtige Neuerung für Casa-Betreiber: private Zimmervermieter können jetzt auch an juristische Personen (Firmen, Vereine, etc.) vermieten und im Fall einer Auslandsreise eine legale Vertretung vor Ort benennen.
  • Die Kontrolle des Cuentapropismo wird nun stärker auf die jeweiligen Provinzverwaltungen verlagert werden. Sie können in Zukunft stärker eigene Richtlinien, Preisobergrenzen und Orte ausweisen, die den Bedingungen der jeweiligen Provinzen besser entsprechen.
  • Auf steuerlichem Gebiet soll es einige Vorteile für kleine Betriebe geben: so wird die Steuer auf Arbeitskräfte bis zu den ersten fünf Angestellten ausgesetzt werden, darüber hinaus wird ein Monatslohn fällig, zwischen 6 und 10 Arbeitern zwei Monatslöhne, etc. In Havanna wird es hingegen aufgrund der hohen Konzentration an entwickelten Privatbetrieben im Rahmen der Neuregelung der Steuer auf Angestellte in der Praxis wohl zu etwas höheren Abgaben kommen. Diese werden für die Mehrzahl der Betriebe jedoch marginal (zwischen 5 und 40 CUP pro Monat) ausfallen, für zwei Prozent der „Cuentapropistas“ sind jedoch bis zu 300 Pesos im Monat mehr fällig.
  • Der Katalog möglicher Strafen und Sanktionen bei Regelverstößen wurde weiter differenziert. Er reicht nun von einem Informationsschreiben, über Strafzahlungen, den zweijährigen Entzug der Lizenz bis hin zum endgültigen Lizenzentzug. Dieser droht jedoch nur bei besonders schweren Verstößen. Hierzu zählen: Verwicklung in Drogenhandel, Prostitution und kriminelle Aktivitäten sowie die illegale Beschäftigung Minderjähriger.
Havannas Transportsektor soll einer umfangreichen Neuordnung unterzogen werden (Quelle: Cubadebate)
  • Der private Transportsektor wird einer Neuordnung unterzogen. Zum einen werden die Lizenzen jetzt wieder auf einzelne Bereiche (Landesweit, Provinz- und Gemeindeebene) ausdifferenziert sowie nach Kategorien unterschieden: Linientaxi, freies Taxi oder „Komfortaxi“ (v.a. im Tourismussektor). Taxifahrer müssen sich künftig entscheiden, für welchen Bereich sie ihre Lizenz erhalten wollen. Wer ein Überlandtaxi mit mehreren Personen fährt, muss künftig mindestens über drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus erhalten Taxifahrer mehr Rechtssicherheit: bisher durfte die Lizenz des Personentransporteurs nur legal ausgeübt werden, wenn der Fahrer auch Besitzer des Fahrzeugs ist – was in der Praxis nicht immer zutrifft. Um diesen halblegalen Zustand zu beenden, wurde die Lizenz des „Fahrzeugvermieters“ geschaffen. Künftig müssen Taxifahrer also nicht mehr Besitzer ihrer Fahrzeuge sein, sondern können diese auch legal anmieten. Damit wird eine rechtliche Grauzone eliminiert, die den Staat jährlich große Steuereinbußen gekostet hat. Weitere Details zur Neuordnung des Transportsektors in Havanna sollen in Kürze folgen.

Im nachfolgenden finden Sie besagtes Gesetz über die Neuregulierung des Privatsektors zum Download: Gaceta Oficial No. 35 Extraordinaria de 10 de Julio de 2018. Das Maßnahmenpaket wurde am 23. Februar unterzeichnet, am gestrigen 10. Juli veröffentlicht und soll nach einer Frist von 150 Tagen am 15. Dezember 2018 Gesetzeskraft erlangen.

 

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