26. April 2024

Staatsrat billigt KMU und weitere Wirtschaftsakteure

Kubas Staatsrat hat am Freitag den rechtlichen Rahmen für die Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschlossen. Ursprünglich waren die Gesetze für den September vorgesehen, ihre Erarbeitung wurde aufgrund der Proteste vom 11. Juli jedoch beschleunigt. Insgesamt sind acht neue Gesetze verabschiedet worden, welche auch die angekündigte Negativliste für den Privatsektor sowie die Bildung von Kooperativen umfassen.

Die neuen Gesetze sind Teil der „Wirtschafts- und Sozialstrategie des Landes im Rahmen der Erweiterung, Anerkennung und Stärkung des Managements der verschiedenen Wirtschaftsakteure“, heißt es in der Pressemitteilung des kubanischen Parlaments. Private und staatliche Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern können sich unter der Rechtsform einer „Sociedad de responsabilidad limitada“ (SLR) gründen, welche in etwa einer deutschen GmbH entspricht. Sie erhalten damit im Unterschied zu den bisherigen „Arbeitern auf eigene Rechnung“ (Cuentapropistas, selbstständige natürliche Personen) eine Rechtsfigur, was neben steuerlichen Änderungen auch mehr Verantwortung gegenüber Kunden und dem Fiskus mit sich bringt. Staatsbetrieben in dieser Modalität wird weitgehende Autonomie bei der Geschäftsführung gewährt. Aktuell zählt Kuba rund 600.000 Cuentapropistas, etwa 13 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in dem Sektor.

Auch Produktions- und Dienstleistungskooperativen (CNoAs), welche seit 2013 in kleiner Stückzahl und in experimenteller Form gebildet wurden, erhalten nun „grünes Licht“ für ihre Konstituierung. Mit der Negativliste sind jetzt nur noch rund 120 der 2110 Tätigkeiten des kubanischen Berufsindexes für den Privatsektor tabu, auch gänzlich neue Vorschläge sollen geprüft werden. Bislang waren 127 Berufe erlaubt. Die Negativliste entspricht einem Paradigmenwechsel in der Wirtschaftspolitik in Bezug auf den Privatsektor, welcher der „Kreativität der Kubaner“ entgegenkommen soll. Auch der Sanktionskatalog bei Gesetzesverstößen wurde aktualisiert.

Mit den neuen Akteuren soll „die Entwicklung und Diversifizierung der Produktion und die Bildung von Produktionsketten mit größerer Wertschöpfung“ ermöglicht werden. Ziel ist es, „Arbeitsplätze sowie wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand“ zu generieren und einen kohärenteren regulatorischen Rahmen für sämtliche nicht-staatlichen Akteure zu schaffen. Die Verzahnung von Staats- und Privatsektor soll bei der Ersetzung von Importen helfen und damit die Wirtschaft insgesamt voranbringen.

Die Zulassung der neuen Akteure wurde bereits 2016 angekündigt und ist Teil des neuen Sozialismus-Konzepts des Landes, das 2017 beschlossen wurde. Die Umsetzung dieser Aspekte der Wirtschaftsreformen wurde jedoch immer wieder verschoben. Als Grund dafür wurde die Währungsreform genannt, welche ebenfalls Verzögerungen unterlag und schließlich am 1. Januar 2021 implementiert wurde. Seit diesem Jahr arbeiten erstmals alle Akteure der kubanischen Wirtschaft mit den selben Wechselkursen, was als Voraussetzung für die Ausweitung des Privatsektors betrachtet wurde. Die acht Gesetze sind noch nicht veröffentlicht und werden „zu gegebener Zeit“ im Gesetzesblatt der Insel erscheinen.

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Ein Gedanke zu “Staatsrat billigt KMU und weitere Wirtschaftsakteure

  1. Das erinnert mich an die Landwirtschaftspolitik der DDR, die leider nach der Grenzschließung und nach dem NÖSPL unter das Angstdiktat der SU geriet…..

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